Aufnahmebedingungen
Mitglieder eines Diakonischen Werks einer an der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beteiligten Kirche, die gemäß dessen Satzung mit der Aufnahme beim Diakonischen Werk tarifgebundenes Mitglied im DDN werden, sind ohne weiteres Zutun Mitglied des DDN e.V..
Mitglieder eines der Diakonischen Werke einer an der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beteiligten Kirche, die nicht bereits durch Aufnahme im Diakonischen Werk Mitglied im DDN e.V. geworden sind, können auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes Mitglied im DDN e.V. werden, und zwar
- tarifgebundenes Mitglied im DDN e.V., wenn sie die vom DDN e.V. geschlossenen Tarifverträge anwenden (Vollmitgliedschaft)
oder kooperatives Mitglied im DDN e.V. , wenn sie
die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland oder
die Dienstvertragsordnung nach dem jeweiligen Mitarbeitendengesetz der an der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen beteiligten Ev. luth. Landeskirchen oder
die Dienstvertragsordnung nach dem Mitarbeitergesetz der Ev.-ref. Kirche
anwenden
Mitgliedschaft
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben und die Angebote und Vorzüge des diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen nutzen wollen, erhalten Sie alle wichtigen Informationen über diese Internetseite.
Das Formular für den Beitritt steht Ihnen hier als pdf-Datei zur Verfügung.