In der Dienstgemeinschaft gemeinsam Verantwortung tragen füreinander und für andere.

Herzlich willkommen,

auf den Seiten des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen!


Der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) ist ein Zusammenschluss diakonischer Einrichtungen und deren Arbeitgeberverband i.S.d. Tarifrechts. Der DDN berät seine Mitglieder in Fragen des Arbeitsrechtes und ist Partner in arbeitsrechtlichen Verhandlungen.

Hans-Peter Daub
DDN-Vorsitzender

Der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) verhandelt und schließt mit den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund den

  • Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen vom 19. September 2014 (TV DN),

der in regelmäßig dazu vereinbarten Änderungstarifverträgen mit Verbesserungen fortgeschrieben wird.

Der TV DN regelt als kirchengemäßer Tarifvertrag für derzeit 220 diakonische Unternehmen und Einrichtungen in Niedersachsen die Arbeitsbedingungen und Gehälter ihrer ca. 40.000 Mitarbeitenden. „Kirchengemäß“ ist dieser Tarifweg, weil eine für die Tarifpartner verbindliche Schlichtungsvereinbarung besteht, die einen Arbeitskampf zu Lasten der Menschen, die auf die diakonischen Dienstleistungen angewiesen sind, ausschließt. In der Präambel des TV DN halten die Tarifvertragsparteien fest:

„Der diakonische Dienst ist Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche. Die der Diakonie Deutschland angeschlossenen Einrichtungen (… ) sind dem Auftrag verpflichtet, das Evangelium Jesu Christi in Wort und Tat zu bezeugen.“

Im Kern bedeutet das: Es geht um Nächstenliebe!

Als echter Tarifvertrag i.S.d. Tarifvertragsgesetzes garantiert der TV DN den unter seiner Geltung Mitarbeitenden der DDN-Mitglieder verbindlich Gehälter auf dem hohen Niveau der Branchentarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen.

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit Vollbeschäftigter liegt mit 38,5 Std/Wo im Branchenvergleich im unteren Bereich, der Urlaubsanspruch mit 30 Tagen im oberen Vergleichssegment. Fünftagewoche ist Regelfall.

Alle Mitarbeitenden erhalten eine Jahressonderzahlung. Für branchentypische Arbeitsbelastungen an Wochenenden, Feiertagen und in der Nacht sind attraktive Zuschläge geregelt.

Als soziale Zusatzleistungen werden monatliche Zulagen für jedes Kind, nach Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeldzuschuss und eine attraktive betriebliche Altersversorgung zugesagt. Die Mitarbeitenden erhalten ab dem 58. Lebensjahr, Schichtarbeitende bereits ab dem 56. Lebensjahr zusätzlich zum Urlaub sieben weitere arbeitsfreie Entlastungstage.

Der Tarifvertrag schafft so einen Rahmen, der die Dienstgemeinschaft aller stärkt, die die diakonische Arbeit leisten.


**TV DN.pdf **

---per click auf das Bild zur pdf.-Datei

Als Broschüre beim DDN gegen Schutzgebühr erhältlich:

  • Für die Broschüre TV DN clicken Sie bitte hier