22.5.2014

Völliges Unverständnis über Marburger Bund

Stopp der Zusammenarbeit nicht nachzuvollziehen.

Hannover 22.05.2014: Der Marburger Bund hat heute mitgeteilt, keine weiteren Gespräche mit dem DDN über die tariflichen Regelungen der Arbeitsbedingungen der bei diakonischen Dienstgebern beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zu führen.

Der Marburger Bund hatte mit den evangelischen Kirchen Niedersachsens und auch mit ver.di, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft, am 12. März eine Soziale Partnerschaft vereinbart. Teil dieses Vertrages ist eine Schlichtungsvereinbarung. Hans-Peter Hoppe, Vorsitzender des DDN, sagt: „Das unterschriebene Vertragswerk schon 10 Wochen später wieder aufzukündigen ist sowohl rechtlich als auch inhaltlich ein starkes Stück. Mir scheint, der Vorstand des Marburger Bundes war in seiner gestrigen Sitzung extrem schlecht beraten.“

Die Landesvorsitzende, Dr. Elke Buckisch-Urbanke, begründet die Haltung des Marburger Bundes mit dem Argument, man sei nicht bereit „einer Regelung zuzustimmen, die das Streikrecht in Frage stellt.“ Der DDN ist über diese alleinige Begründung höchst erstaunt, weil es in der Schlichtungsvereinbarung um die Frage des Streikrechts gar nicht ging. Hoppe: „Wir haben unter Mitwirkung des Marburger Bundes eine Regelung gefunden, die über Niedersachsen hinaus große Anerkennung findet. Im Mittelpunkt steht bei allen Kollektivstreitigkeiten die Verständigungsbereitschaft als erstrebenswertes Ziel. Deshalb war es allen Vertragsparteien wichtig, eine verbindliche Schlichtung zu entwickeln. Wer jetzt über ein Streikrecht schwadroniert, sollte sich besser den Text durchlesen. An keiner Stelle wird das Streikrecht genannt oder gar in Frage gestellt.“

Besonders irritiert ist Hoppe über die Bewertung der Vereinbarung zur Sozialen Partnerschaft, die nicht nur von der Konföderation, vertreten von Landesbischof Ralf Meister, sondern auch von ver.di mit unterzeichnet wurde. Hoppe: „Wenn der Marburger Bund diese Vereinbarung jetzt als eine Summe von Absichtserklärungen und Prozessabläufen interpretiert, verkennt er in hohem Maße die Ernsthaftigkeit und die Bedeutung des Papiers. Mir ist eine solche Haltung wenige Wochen nach Unterzeichnung des Regelwerkes völlig unerklärlich.“ Hoppe widerspricht mit Nachdruck der Behauptung, die Vereinbarung zur Sozialpartnerschaft sei relativ unverbindlich und erlaube keinen Einstieg in Tarifverhandlungen. Er verweist auf § 3 der auch vom Marburger Bund unterzeichneten Vereinbarung, der wie folgt lautet: „Die vertragsschließenden Parteien sind sich darüber einig, dass alle Streitigkeiten über tarifvertraglich regelbare Forderungen einer Lösung in einem ... Schlichtungsverfahren zugeführt werden.... Der Vertrag ist dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt.“ Hoppe sagt: „Diese Regelung kann man nicht klarer ausdrücken. Wir haben gemeinsam Fakten für ein Schlichtungsverfahren beschlossen und doch keine Wünsch-Dir-Was-Liste aufgestellt. Es ist nicht zu verstehen, warum einer der drei Partner jetzt nichts mehr davon wissen will“.