19.9.2014

TV DN und Schlichtungsvereinbarung unterzeichnet

Am 19.09.2014 unterzeichneten die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Niedersachsen/Bremen und der DDN einen Tarifvertrag für 37 000 Mitarbeiter in diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen.

Ferner unterzeichneten sie eine Schlichtungsvereinbarung zur Regelung des Verfahrens im Fall einer Nichteinigung der Sozialpartner in Tarifverhandlungen. Inhaltlich entsprechen die Regelungen des TV DN zu mehr als 99 % den bisher geltenden Regelungen der AVR-K in der zuletzt geltenden Fassung.

Am Vormittag beschloss die Arbeitsrechtliche Kommission für Einrichtungen der Diakonie in Niedersachsen auf der Basis von Übergangsrecht, dass die AVR-K ab dem 01.10.2014 mit dem ausschließlichen und vollständigen Wortlaut des TV DN gelten. Damit gelten die Regelungen für alle Mitarbeiter, deren Arbeitsvertrag Bezugnehmen auf die AVR-K.