03.12.2015

Tarifausschuss in Bremen verhindert Zukunftssicherung der Altenpflege in Bremen

Hannover. Durch die an der Haltung der Arbeitgebervertreter gescheiterte Zustimmung zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des „Tarifvertrags über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege in Bremen“ wurde im am 1. Dezember 2015 tagenden Tarifausschuss in Bremen einen wichtiger Beitrag zu Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Altenpflege verhindert. Geradezu ärgerlich reagierte der Vorsitzende des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen (DDN) Rüdiger Becker: „ Mit ihrer Zustimmungsverweigerung haben die mit Nein stimmenden Tarifausschussmitglieder die fachliche Expertise der Antragsteller und Gutachter schlicht ignoriert und damit der Qualitätssicherung in der Altenpflege einen Bärendienst erwiesen“. Der Antrag war mit der gutachterlich attestierten Notwendigkeit einer erheblichen Steigerung der Berufswahlattraktivität zur Voraussetzung der Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs in der Altenpflege begründet worden.

Am 5. März 2015 hatte sich in Bremen eine Tarifgemeinschaft, in der neben den großen Wohlfahrtsverbänden Arbeiterwohlfahrt, Arbeitersamariterbund, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband auch die Heimstiftung und einzelne Altenpflegeeinrichtungen vertreten sind, sich in einem Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege hinsichtlich der Ausbildungsvergütungen und des Urlaubsanspruchs geeinigt. Die Beteiligten hatten die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages beantragt. Hierdurch soll der Inhalt des Tarifvertrags für alle Auszubildenden in der Altenpflege in Bremen gelten und so gemeinsame Standards in der Pflegeausbildung unterstützt, die Attraktivität einer Ausbildung in der Altenpflege gesteigert und ein Wettbewerb zu Lasten der Nachwuchssicherung zu vermieden werden. Nach dem Tarifvertragsgesetz kann die zuständige Landesbehörde einen Tarifvertrag jedoch nur für allgemeinverbindlich erklären, wenn ein paritätisch aus Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände besetzter Tarifausschuss mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmt. Das ist nun gescheitert.

"Die Arbeitgeberverbände privat-gewerblicher Unternehmen gerieren sich als Hüter des Wettbewerbs. Auch wenn Wettbewerb im Ringen um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis sinnvoll ist, darf das aber nicht zu Lasten der ohnehin nicht üppigen Einkommen der Pflegekräfte geschehen. Wenn wir hier nicht tarifvertragliche Standards gewährleisten, werden wir bald nicht mehr genügend Menschen finden, die diese dringend notwendige Arbeit machen wollen“ resümiert Rüdiger Becker, „die Qualität der Pflege alter Menschen könnte dann nicht mehr gewährleistet werden.“

In Niedersachsen hatten sich der Arbeitgeberverband AWO Deutschland, der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN), die Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Landesverbandes Niedersachsen GbR sowie der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am 16.02.2015 ebenfalls einheitliche Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege verständigt und die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrags beantragt. Über die Zustimmung hierzu entscheidet der niedersächsische Tarifausschuss am 10. Dezember 2015 in Hannover.