Auf ihrer Sitzung am 10. Juli 2014 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland eine Erhöhung der Mitarbeiterentgelte um weitere 1,9 Prozent beschlossen. Die Regelung betrifft alle Arbeitnehmer und die Auszubildenden mit Ausnahme der Ärzte. Sie tritt rückwirkend zum 1. Juli 2014 in Kraft. Bereits zum 1. März 2014 waren die Entgelte um 1,3 Prozent gestiegen. Konkret werden
Die Tabellenwerte der Anlage 8a (Ärzte) sind von der Erhöhung nicht erfasst. Ärzte sind von diesem Beschluss und der Antragsfriedenspflicht bis zum 31.01.2014 ausgenommen, weil bereits im Dezember 2013 eine Entgelterhöhung von durchschnittlich 1,6 Prozent vereinbart wurde und insoweit eine Friedenspflicht bis November gilt.