01.11.2016

Mindestlohn steigt ab 2017 auf 8,84 Euro

Was die Mindestlohnkommission bereits festgesetzt hat, will die Regierung nun als Rechtsverordnung umsetzen: Ab 2017 steigt der Mindestlohn von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Die ursprüngliche Hoffnung der Gewerkschaften hatte dies nicht erfüllt, es ist aber mehr als der im Mindestlohngesetz vorgesehene Regelfall.

Bereits im Juni legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die neue Lohnuntergrenze fest. Die Höhe der Anpassung orientiert sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns. Die Abschlüsse, die in der Zeit seit Anfang 2015 wirksam wurden, machen ein Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro gestiegen wäre. Das Gremium hatte aber auch eigenen Entscheidungsspielraum. Es gab zudem Vorgaben des Gesetzgebers, die bei einer Erhöhung berücksichtigt werden sollen - etwa dass die Beschäftigung nicht bedroht wird. Die Kommission nahm auch den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit als Basis, der damals jedoch noch nicht durch Auszahlung wirksam geworden war. Die Gewerkschaften scheiterten damals mit der Forderung, den Tarifabschluss für die Metall- und Elektrobranche ebenso zu berücksichtigen. Dann hätte der künftige Mindestlohn bei 8,87 Euro gelegen.