17.10.2013

Konferenz Diakonie und Entwicklung beschließt eine neue Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland

Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier: "Damit hat die Diakonie ihre Hausaufgaben gemacht und die Forderungen des Bundesarbeitsgerichtes umgesetzt. Die Gewerkschaften sind zur Mitwirkung eingeladen".

Berlin, 17. Oktober 2013 Die Konferenz Diakonie und Entwicklung hat heute eine neue Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland beschlossen. Damit reagiert die Diakonie Deutschland auf eine Forderung des Bundesarbeitsgerichtes, das im November 2012 das Streikverbot bei Kirche und Diakonie an Bedingungen geknüpft hat. So müssen Gewerkschaften weiterhin organisatorisch in die Verfahren der Arbeitsrechtssetzung bei Kirche und Diakonie eingebunden werden.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört daher die Besetzung der Dienstnehmerseite der Kommission. Mitwirkungsbereite Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände aus den vier Regionen Nord, Süd, Ost, West entsenden zukünftig jeweils drei Vertreter. Die Hälfte der Mitglieder der Dienstnehmerseite muss beruflich im kirchlichen oder diakonischen Dienst stehen. Die ACK-Klausel, nach der die Mitglieder der Kommission einer christlichen Kirche angehören müssen, fällt weg.

Die paritätisch aus Dienstnehmern und Dienstgebern besetzte Arbeitsrechtliche Kommission regelt die Arbeitsbedingungen von etwa 150.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diakonie bundesweit. Diese besondere Form der Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung wird auch "Dritter Weg" genannt.

Die Neuordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland entspricht auch der Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetzes der EKD (ARGG-EKD), das die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland voraussichtlich im November beschließen wird. Das ARRGG enthält die Grundsätze für die Arbeitsrechtsregelungsverfahren sowohl für den Dritten als auch den kirchengemäßen Zweiten Weg.

Ein weiterer Beschluss der Konferenz ist ebenfalls eine Konsequenz aus dem BAG- Urteil. Die "Rahmenbestimmung Mitgliedschaft" der Diakonie Deutschland legt fest, dass diakonische Dienstgeber das Arbeitsrecht nicht mehr einseitig festlegen können. Welches Arbeitsrecht angewandt wird, muss durch die Arbeitsrechtliche Kommission von Dienstgebern und Dienstnehmern gleichermaßen beschlossen werden.

"Damit hat die Diakonie ihre Hausaufgaben gemacht und die Forderungen des Bundesarbeitsgerichtes umgesetzt. Die Gewerkschaften sind zur Mitwirkung eingeladen", betonte Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier.

Die Konferenz Diakonie und Entwicklung ist das höchste beschlussfassende Gremium des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung. Im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung arbeiten Diakonie Deutschland und Brot für die Welt. An der Konferenz, die heute Mittag zu Ende geht, nehmen 112 Vertreterinnen und Vertreter aus den evangelischen Landes- und Freikirchen, den diakonischen Landes- und Fachverbänden sowie weiteren Institutionen teil.