05.3.2015

Entgelterhöhungen für Ärzte im Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland

Berlin, 5. März 2015 In ihrer heutigen Sitzung hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland für die Ärzte diakonischer Träger, die die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland anwenden, rückwirkend zum 1.Januar 2015 eine Entgelterhöhung um 2,2 Prozent beschlossen. Eine Erhöhung um weitere 1,9 Prozent wird zum 1. Dezember 2015 wirksam. Darüber hinaus erhöhen sich die Bereitschaftsdienstvergütungen. Der Urlaubsanspruch der Ärzte wird bereits in den ersten fünf Beschäftigungsjahren 30 Tage im Jahr betragen.

Mit den heutigen Beschlüssen, die vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und dem Marburger Bund im Februar dieses Jahres gefasst wurden, erfolgt eine Angleichung an die Arbeitsbedingungen von Ärzten in kommunalen Krankenhäusern.