15.12.2016

Einigung in der Tarifrunde der niedersächsischen Diakonie

Hannover. In ihrer fünften Tarifrunde haben der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN) und die Gewerkschaft ver.di nach nahezu zehnstündigen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Diese sieht eine Einmalzahlung i.H.v. 300 € für Vollbeschäftigte, anteilig für Teilzeitbeschäftigte, vor. Die Tarifpartner einigten sich auf Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten von 4,5 % in zwei Schritten - ab Januar 2017 (2,25 %) und ab Januar 2018 (2,25 %). Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 31.12.2018. Darüber hinaus wurden umfangreiche Änderungen in der Struktur des Mantels und den Tabellen zur Entgelteingruppierung des TV DN vereinbart.

DDN-Vorsitzender Rüdiger Becker: „Die Einigung zielt darauf ab, den TV DN langfristig als Leittarif in der Sozialwirtschaft in Niedersachsen zu etablieren. Nur mit allgemein verbindlichen Tarifregelungen für alle Wohlfahrtsverbände kann die Lohnspirale nach unten in der Sozialwirtschaft, insbesondere in der Altenhilfe, durchbrochen werden. Für dieses Ziel haben wir nun im TV DN Anpassungen in den Entgelttabellen sowie bei den Jahressonderzahlungen vorgenommen.“

Für eine bessere Vergleichbarkeit haben sich die Tarifpartner auf die Einführung zwei neuer Entgeltstufen ab Januar 2018 geeinigt. Für die Entgeltgruppen E 6 bis E 14 werden künftig in Stufe 5 102,5% gezahlt. Ab Januar 2021 wird eine weitere neue Stufe 6 (105%) eingeführt, in die Beschäftigte ab dem 16. Jahr der Betriebszugehörigkeit eingestuft werden. Die Entgeltgruppen E 3 bis E 5 unterteilen sich ab Januar 2018 in Stufe 1 (100%) und Stufe 2 (102,5% ab dem 16. Jahr der Betriebszugehörigkeit). Die Gruppen S 1, S 2, E 1 und E 2 bleiben ohne Stufung.

Bei den Gehältern für Ärztinnen und Ärzte einigten sich die Verhandlungspartner auf eine Anpassung an die Strukturen des Marburger Bundes ab Januar 2018. Darüber hinaus sieht die Einigung eine Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst vor. Sozialassistentinnen auf Arbeitsplätzen in Kindertagesstätten sind ab Januar 2018 statt in E 5 in E 6 eingruppiert. Die Basiseingruppierung für Erzieherinnen und Heilerziehungspflegerinnen ist anstelle von Entgeltgruppe 7 dann Entgeltgruppe E8.

„Mit den Strukturanpassungen und den künftigen Entgeltstufen gehen für die Unternehmen höhere Belastungen einher. Wir haben uns daher auf eine Kürzung der Jahressonderzahlungen geeinigt“, so der DDN-Verhandlungsführer Jens Rannenberg. Je nach Eingruppierung fallen die Jahressonderzahlungen ab 2018 zwischen 5% - 15 % geringer für die Beschäftigten aus. „Insgesamt hätte ich mir eine moderatere Entgeltsteigerung gewünscht. Das war aber angesichts der allgemeinen Tarifentwicklung und eines zunehmenden Fachkräftemangels in der Sozialwirtschaft nicht möglich. Mit dieser Einigung erreichen wir, dass soziale Berufe attraktiv bleiben und nicht von der Tarifentwicklung abgehängt werden“, sagte Rannenberg.

Wie üblich, haben die Tarifvertragsparteien die Verbindlichkeit ihrer Einigung unter den Vorbehalt ihrer zuständigen Gremien gestellt.

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