25.11.2014

Der Mindestlohn in der Pflege steigt ab 1. Januar 2015

Das Bundeskabinett hat am 19.11.2014 eine entsprechende Verordnung verabschiedet.

Bis Januar 2017 wird der Mindestlohn schrittweise weiter erhöht. Mit der Erhöhung werden die Löhne in Ost und West weiter angeglichen.

Den Mindestlohn in der Pflegebranche gibt es seit 15. Juli 2010. Damals wie heute wird er von der Pflegekommission vorgeschlagen. Ihr gehören Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber sowie der Kirchen an. Durch die vom Kabinett verabschiedete Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird er verbindlich.

Bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn in der Pflegebranche:

Mindestlohn West Mindestlohn Ost 
01.07.13 bis 31.12.14 9,00 Euro 8,00 Euro 
01.01.15 bis 31.12.15 9,40 Euro 8,65 Euro 
01.01.16 bis 31.12.16 9,75 Euro 9,00 Euro 
01.01.17 bis 31.10.17 10,20 Euro 9,50 Euro 

(Mindestlohn West: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein; Mindestlohn Ost: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

Für wen gilt der Mindestlohn?

Er gilt für alle Betriebe, die ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen erbringen. Ab 1. Oktober 2015 soll der Kreis derer ausgeweitet werden, für die der Pflegemindestlohn gilt. Dann sollen auch die in Pflegebetrieben beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn profitieren. In der Branche arbeiten rund 780.000 Beschäftigte.

Zurzeit beträgt der Mindestlohn in der Pflegebranche im Westen 9,00 Euro und im Osten 8,00 Euro. Damit liegt er bereits heute über dem ab kommendem Jahr geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn gilt gleichermaßen für inländische wie für ausländische Pflegeunternehmen.

Quelle: Internetnachricht der Bundesregierung vom 19.11.2014