19.1.2016

Der DDN fordert gleiches Ausbildungsentgelt für alle Altenpflegeschülerinnen und –schüler in Niedersachsen

Hannover – Am 21. Januar 2016 wird im Tarifausschuss des Landes Niedersachsen darüber entschieden werden, ob künftig alle Altenpflegeschülerinnen und –schüler in Niedersachsen ein Ausbildungsentgelt gemäß dem von Mitgliedern der freien Wohlfahrtsverbände mit der Gewerkschaft ver.di geschlossenen „Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen vom 16.02.2015" erhalten werden.

„Wir benötigen dringend ganz besonders attraktive Ausbildungsbedingungen, um dem von allen Gutachtern vorausgesagten Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen zutreten“ unterstreicht der Vorsitzende des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen (DDN) Rüdiger Becker. In einem vom Land Niedersachsen in Auftrag gegebenen Gutachten war festgestellt worden, dass bereits bis einschließlich 2020 die Zahl der Ausbildungsabsolventen unter den gegebenen Rahmenbedingungen voraussichtlich nicht mehr ausreichen wird, um den jährlich neu entstehenden Fachkräftebedarf in der Altenpflege zu decken. Bis zum Jahr 2030 wird sogar eine drohende Versorgungslücke von rund 50.000 Pflegefachkräften prognostiziert. „ Es geht darum, sehr schnell die Neigung junger Menschen zur Wahl eines Altenpflegeberufs zu steigern, damit für Menschen, die heute zwischen 50 und 70 sind, genügend qualifizierte Pflegekräfte bereitstehen wenn Pflegebedürftigkeit eintritt“, so Rüdiger Becker, „ das heißt wir müssen um unseres eigenen Wohls Willen die Attraktivität der sowohl der Ausbildung, als auch der Arbeitsplätze in der Altenpflege deutlich steigern.“

Im vom DDN gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland, der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes im Bereich des Landesverbandes Niedersachsen GbR sowie dem Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen sowie der Gewerkschaft ver.di. geschlossenen „Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen vom 16.02.2015" sind Ausbildungsentgelte garantiert, die der Höhe nach den Ausbildungsentgelten der Krankenpflegeschüler in öffentlichen Krankenhäusern entsprechen und je nach Ausbildungsjahr zwischen 975 € und 1138 € monatlich betragen. Der Tarifvertrag ist aber zurzeit nur für deutlich weniger als die Hälfte der Ausbildenden Altenpflegebetriebe verbindlich. Die Tarifpartner haben beim Land Niedersachsen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung dieses Tarifvertrags beantragt. Diese darf jedoch nur bei einer Zustimmung des aus je drei Arbeitgeberverbands- und Gewerkschaftsvertretern besetzten Tarifausschusses erfolgen. Die öffentliche Anhörung im Tarifausschuss am 10.12.2015 hatte ergeben, dass immer noch viele, vor allem privat-gewerbliche Altenpflegebetriebe ihren Altenpflegeschülern sogar weniger als 600 € monatlich zahlen.

„Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung wird sicherlich weniger für die Berufswahlentscheidung ausschlaggebend sein, als die Bezahlung und Arbeitsbedingungen, die im späteren Berufsleben erwartet werden dürfen“ erklärt Rüdiger Becker, „hier müssen wir ebenfalls tarifvertragliche Garantien schaffe. Aber genauso unverzichtbar ist bereits zum Berufseinstieg eine angemessene Ausbildungsvergütung anzubieten. Der Tarifausschuss ist am 21. Januar gefordert, diese für alle Altenpflegeschüler zu garantieren!“

Im Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) sind zurzeit über 180 zum großen Teil in der Altenpflege tätige diakonische Einrichtungen mit mehr als 32.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschossen.

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