15.11.2013

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland beschließt Ärzteregelung

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat in ihrer Sitzung vom 12. bis zum 13. November in Berlin die inhaltliche Umsetzung des Eckpunktebeschlusses für die Tarifentwicklung der Ärztinnen und Ärzte verabschiedet.

Nach diesen Eckpunkten war die Ärzteregelung der Anlage 8a zu Eingruppierungen, Zeitzuschlägen, Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten sowie Überstunden dem Abschluss des VKA/Marburger Bund einschließlich Wegfall der Kinderzuschläge und der Jahressonderzahlung anzupassen. Bis zum Ende der Sitzung lagen Texte vor, die mehrheitsfähig waren und es wurde vereinbart, diese als Vorlage für eine Sondersitzung der ARK-DD am 3. Dezember zu nehmen, in der diese dann als endgültig ausformulierte Arbeitsrechtsregelung beschlossen werden soll. Die bisher vorliegende Fassung ist bereits mit Rundschreiben der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland vom 14.11.2013 veröffentlicht.

Des Weiteren wurden Vorlagen beider Seiten zu Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten ausführlich besprochen, ohne dass hierzu Beschlüsse gefasst wurden.

Zu § 28 AVR wurde von den Dienstgebern vorgeschlagen, der laut höchstrichterlicher Rechtsprechung geltenden Gesetzeslage entsprechend zu regeln, dass der gesetzliche Mindesturlaub, der wegen Krankheit weder im Urlaubsjahr noch im Übertragungszeitraum genommen werden konnte genommen werden konnte spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt. Die Dienstnehmerseite lehnte eine Arbeitsrechtsregelung zu diesem Thema ab, da mit den letzten Beschlüssen zu Entgelterhöhungen vereinbart worden sei, dass in der laufenden Amtsperiode dieser ARK keine Anträge dazu gestellt werden dürften.

Zwei Anträge der Dienstgeberseite zu redaktionellen Korrekturen der AVR DD wurden von der Dienstnehmerseite war abgelehnt.