17.4.2013

Verfassungsbeschwerde von ver.di löst bei der Diakonie in Niedersachsen Befremden aus

Diakoniedirektor Künkel: „Die Klage von ver.di beim Bundesverfassungsgericht verzögert die bisherigen intensiven Gespräche“.

Die Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft Ver.di zum Arbeitskampf löst bei der Diakonie in Niedersachsen Befremden aus. „Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben wir mit der Diakonie in Niedersachsen und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit der Gewerkschaft ver.di bisher enge Gespräche über eine neue Sozialpartnerschaft geführt. Gesprächsgrundlage waren die beiden BAG-Urteile aus dem November 2012 mit der klaren Forderung an Kirche und Gewerkschaften, aufeinander zu zugehen. Doch die vertrauensvolle Zusammenarbeit wird jetzt für uns durch die überraschende Verfassungsbeschwerde in Frage gestellt – schließlich klagt ver.di damit gegen die Basis unserer Gespräche“, so Dr. Christoph Künkel, Sprecher der Diakonie in Niedersachsen.

In Niedersachsen hatten die Diakonie in Niedersachsen und der Rat der Konföderation nach dem BAG-Urteil bereits Ende 2012 Gespräche mit ver.di aufgenommen. Ziel dieser Gespräche war bislang eine Prozessvereinbarung, in der die Ziele und Rahmenbedingungen einer neuen Sozialpartnerschaft zwischen Kirche und Gewerkschaft und die kirchliche Arbeitsrechtregelung beschrieben sind. Gleichzeitig verhandelt der Diakonische Dienstgeberverband (DDN) auch mit einer Kommission von ver.di über Erhöhungen der Entgelte für die Mitarbeitenden in Diakonie und Kirche im Rahmen der AVR-K. Das Ergebnis dieser Verhandlungen würde jedoch erst durch den Abschluss der Prozessvereinbarung und damit die Übernahme der Entscheidungen in die Arbeitsrechtliche Kommission gültig werden.

„Die Klage von ver.di beim Bundesverfassungsgericht verzögert die bisherigen intensiven Gespräche. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Mitarbeitenden, die durch das Vorgehen von ver.di und damit der Gefährdung der Gespräche in Niedersachsen nicht auf eine beidseitige schnelle Einigung auf Lohnerhöhung hoffen können“, befürchtet Künkel und fügt hinzu: „Wir bleiben jedoch der Sache wegen mit unserm Angebot am Verhandlungstisch.“

Mit seiner Entscheidung hatte das BAG im November in zwei Urteilen bestätigt, dass die Kirche grundsätzlich das Recht hat, ein eigenes Arbeitsrecht zu gestalten. Dies kann wie bisher über die Arbeitsrechtliche Kommission im sogenannten Dritten Weg oder über kirchengemäße Tarifverträge geschehen. Letztere wären aus Sicht der Diakonie in Niedersachsen eine gute Grundlage für einen Tarifvertrag Soziales, der allgemeinverbindlich auch für die Wettbewerber gelten würde. Diakoniedirektor Künkel: „Wir bleiben am Verhandlungstisch für kirchengemäße Tarifverträge – so wie diese vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurden.“ Die Diakonie zahlt 20 bis 30 Prozent höhere Entgelte als die anderen Wohlfahrtsverbände und vor allem die privaten Wettbewerber.