15.12.2015

Umlage zur Altenpflegeausbildung beseitigt Wettbewerbsnachteile für ausbildende Einrichtungen

Hannover. Einen wichtigen Beitrag gegen die Gefahr eines erheblichen Fachkräftemangels in der Altenpflege wird die Altenpflegeausgleichsverordnung bieten, die am Montag vom Kabinett der niedersächsischen Landesregierung beschlossen worden ist. Bereits im Jahr 2020 würden in der Altenpflege ohne Gegenmaßnahmen ca. 6500 Fachkräfte fehlen, im Jahr 2030 könnten ca. 21600 Stellen nicht mehr besetzt werden. Die Verordnung sieht vor, dass die rund 3200 Träger der Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste allesamt eine Umlage in einen Ausbildungsfonds einzahlen müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Aus diesem Fonds erhalten die ausbildenden Einrichtungen dann die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig erstattet. Die Obergrenze für die Erstattungen werden Ausbildungsvergütungen in Höhe der gemäß dem vom DDN und den anderen Wohlfahrtsverbänden mit ver.di geschlossenen „Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege von 16.02.2015“ zu zahlenden Ausbildungsvergütungen sein! „Damit wäre die Ausbildung von Altenpflegefachkräften und deren tarifgemäße Bezahlung nicht mehr ein Wettbewerbsnachteil für unsere ausbildenden Mitgliedseinrichtungen“ freut sich der Vorsitzende des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen Rüdiger Becker und blickt in die Zukunft: „Nun wird für alle Einrichtungen ein starker Anreiz geschaffen, mehr auszubilden und zugleich wird durch eine tarifvertraglich gewährleistete Ausbildungsvergütung bei mehr jungen Menschen die Bereitschaft zur Ausbildung im zukunftssicheren Altenpflegeberuf gefördert.“