18.9.2018

TV DN - Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen vereinbart

Die Verhandlungsgruppen von Ver.di und dem DDN haben sich am 5. September 2018 über eine Änderung der Regelungen über das Bereitschaftsdienstentgelt für nichtärztliche Arbeitnehmerinnen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geeinigt. Vorbehaltlich der wohl zu erwartenden Zustimmung der Ver.di-Tarifkommission und des DDN-Vorstands wird das Bereitschaftsdienstentgelt, dass bisher je errechnete Stunde mit dem Stundenentgelt gem. Teil B Abschnitt IV TV DN vergütet wird künftig um einen Zuschlag i.H.v. 15 % erhöht.

Am 13. Dezember 2016 hatten sich der DDN und ver.di über die Eckpunkte der Änderungen des TV DN hinsichtlich der Erhöhung der Entgelte, der Veränderung der Tabellenstruktur und weitere Veränderungen im Mantelteil des TV DN geeinigt. Die Laufzeit war bis zum 31. Dezember 2018 vereinbart. Ver.di hatte die Einigung von einer deutlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst abhängig gemacht. Deshalb war vereinbart worden, dass auch während der Laufzeit der Tarifvereinbarung über die Arbeitsbedingungen und Bezahlung im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst weiter verhandelt werden soll.

Mit Schreiben vom 2.Februar 2018 übersandte Ver.di dann dem DDN die hierauf bezogenen Forderungen. Weil mit der neue Regeleingruppierung der Erzieherin in der E 8 die Tätigkeit in der Kita der Tätigkeit in der Jugendhilfe nahezu gleichgesetzt sei halte man es für sachlich gerechtfertigt, wenn die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten eine Heraushebung durch eine dynamische Erziehungsdienstzulage erhalte. Ferner wurde die Eingruppierung der Gruppenleiterin der WfB ebenfalls in die E 8 gefordert. Ver.di forderte außerdem eine Verbesserung in der ebengerade geänderten Tarifregelung über den Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern sowie eine Regelung über die Eingruppierung von Lehrern an Pflegefachschulen mit dem Ziel von Gehaltsverbesserungen. An vier Verhandlungstagen zwischen März und September 2018 konnte aber lediglich eine Verbesserung der Bereitschaftsdienstentgelte für nichtärztliche Arbeitnehmerinnen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als konkretes Ergebnis vereinbart werden.

Zwar hatten die Verhandlungsführer sich auch darüber geeinigt, dass das Bereitschaftsdienstentgelt für Erzieher in stationären Jugendhilfeeinrichtungen vom 1,25-fachen auf das 1,75-fache des Stundenentgelts angehoben werden soll und darüber hinaus, dass für diese Arbeitnehmerinnen die Gesamtlaufzeit bis zur höchsten Stufe innerhalb ihrer Entgeltgruppe um noch ein weiteres Jahr, also dann um zwei Jahre verkürzt werden soll. Ziel dieser Verbesserungen sollte es sein, anstelle der Vereinbarung einer voraussetzungslosen Zulage vielmehr genau die Arbeitsbedingungen, die den Dienst in stationären Jugendhilfeeinrichtungen gegenüber Kindertagesstätten beschwerlicher machen, durch bessere Bezahlung zu honorieren. Leider erhielt dieser Teil der Einigung für die Erzieher nicht den Segen der Ver.di –Tarifkommission und kann deshalb nicht tarifvertraglich vereinbart werden.

Über die Eingruppierung der Lehrer in Pflegeschulen wurde keine Einigung erzielt.

Ver.di verkündet nun in den gewerkschaftseigenen Medien Enttäuschung über das „magere“ Verhandlungsergebnis und sieht in Verhandlungen zwischen zwei Tarifeinigungen für die Zukunft keinen Sinn mehr. Seitens des DDN besteht ein gewisses Unverständnis, dass einer in vier schwierigen Verhandlungsdurchgängen erzielten Einigung von der Ver.di –Tarifkommission dann die Zustimmung verweigert wird. Der DDN weist außerdem darauf hin, dass mit der Verbesserung der Bereitschaftsdienstentgelte in Krankenhäusern und Pflegeinrichtungen ein Tarifergebnis über einen Punkt erzielt worden ist, über den für die Zwischenrunde gar keine Verhandlungsbereitschaft vereinbart war. Diese neue Regelung soll bereits ab dem 1. Oktober 2018 gelten. Der diesbezügliche Tarifvertrag befindet sich nun im Unterschriftsverfahren.

Dass darüber hinaus keine Verbesserungen für die Erzieherinnen vereinbart werden können, ist ja wohl eher die Entscheidung der Ver.di-Tarifkommission. Der DDN ist in dieser Zwischenrunde jedenfalls noch über das hinausgegangen, was er in der Tarifeinigung vom 13. Dezember 2016 zugesagt hatte.