18.2.2015

Tarifvertrag Altenpflege-Ausbildung für die Freie Wohlfahrtspflege in Niedersachsen unterzeichnet

Hannover. Im Rahmen einer Pressekonferenz unterzeichneten Vertreter der niedersächsischen Wohlfahrtsverbände und der Gewerkschaft ver.di am 17. Februar 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt einen „Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Niedersachsen“.

Hohe Ausbildungsqualität, verbindliche Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen sowie faire Vergütung: Das garantiert der Tarifvertrag den niedersächsischen Altenpflegeschülerinnen und -schülern bei AWO und Paritätischem Wohlfahrtsverband, DRK und Diakonie. Für die Diakonie ist der DDN Tarifvertragspartei. Die Caritas ist ebenfalls mit im Boot und gewährleistet in ihren Arbeitsvertragsrichtlinien die gleichen Leistungen. Die Vereinbarung ist bundesweit der erste Tarifvertrag in der Altenpflege, der für ein ganzes Bundesland gilt. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege betrachten das Vertragswerk als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag für soziale Dienstleistungen mit Zukunftsprädikat. Deshalb ist ihnen wichtig, dass die für eine niedersachsenweite Anwendung erforderliche Allgemeinverbindlichkeit schnellstmöglich hergestellt werden kann.

Der Tarifvertrag regelt einheitlich die Ausbildungsentgelte für die niedersächsischen Altenpflegeschülerinnen und -schülern niedersächsischen Altenpflegeschülerinnen und -schülern von derzeit 975 € monatlich im ersten Ausbildungsjahr bis zu 1.138 € im dritten Ausbildungsjahr sowie einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen im Kalenderjahr. Die im Tarifvertrag vereinbarten Ausbildungsvergütungen sind für eine durchschnittliche 39 Stundenwoche berechnet. Gilt im ausbildenden Betrieb eine andere betriebsübliche Wochenstundenzahl, so verändert sich das Ausbildungsentgelt entsprechend. Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit und die tägliche Ausbildungszeit der Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, richten sich ab dem 1. Januar 2015 nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit.

In Ausbildungsbetrieben, in denen der TV DN gilt, beträgt die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit gemäß Teil C I. § 6 Absatz 1 i.V.m. Teil A I. § 9 Absatz 1 TV DN 38, 5 Stunden. Demnach betragen die Ausbildungsentgelte für Altenpflegeschülerinnen und –schüler in diesen Einrichtungen monatlich

und ab dem 1. Mai 2015

Bisher waren im TV DN und in dessen Vorgängerregelungen, den AVR-K, die Höhe der Ausbildungsentgelte für Altenpflegeschülerinnen und –schüler überhaupt nicht geregelt. Für Mitgliedseinrichtungen des DDN geschieht dieses nun durch den Tarifvertrag Altenpflege-Ausbildung für die Freie Wohlfahrtspflege in Niedersachsen. Aufgrund des Beschlusses der niedersächsischen Arbeitsrechtlichen Kommission vom 19.09.2014 gilt dieses auch für Ausbildungsverträge, die die AVR-K einbeziehen.

Die den Wohlfahrtsverbände angeschlossenen Arbeitgeber teilen mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Sorge um gesicherte Perspektiven für das Berufsfeld „Pflege“ und speziell die Altenpflege. Der demografische Wandel der Gesellschaft und zunehmender Fachkräftemangel kennzeichnen neben Preiswettbewerb und Lohndumping die Situation, von der die Sicherung von Nachwuchs im Pflegesektor betroffen ist.

Der Tarifvertrag soll über gemeinsame Standards in der Pflegeausbildung den schädlichen Kampf um Köpfe, den „Wettbewerb zu Lasten der Nachwuchssicherung“ vermeiden. Die Wohlfahrtsverbände gehen davon aus, dass erhöhte Ausbildungszahlen durch bessere Ausbildungsbedingungen zu erreichen sind. „Die Unterzeichnenden dieser Vereinbarung eint der Wille, mit guten Ausbildungsbedingungen zur Wahrung der Pflegequalität beizutragen und mit einer hohen Ausbildungsqualität einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, heißt es in der Präambel des Vertrags.

Nachdem auch in Niedersachsen die Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung gesetzlich abgesichert worden ist, erwarten die Vertragsparteien von der Politik und den Kostenträgern nun die volle Refinanzierung der Ausbildungskosten bzw. die solidarische Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütungen.