11.4.2022

Tarifrunde 2021/2022 zum TV DN abgeschlossen

Die im zweiten Teil der Tarifrunde 2021/2022 zum TV DN im Februar 2022 getroffenen Vereinbarungen der Gewerkschaften Ver.di und Marburger Bund mit dem DDN zum TV DN sind nun im 9. Änderungstarifvertrag zum TV DN niedergeschrieben und unterschrieben.

Die in der Tarifrunde 2019 vereinbarte Laufzeit endete mit Ablauf des 30. Juni 2021. Die Tarifverhandlungen für den Anschlusszeitraum standen unter dem Eindruck der aufgrund der Corona-Pandemie bestehenden Bedingungen. Insbesondere wegen der Befristung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit einer Corona-Sonderzahlung bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.500 € war das gemeinsame Ziel der Tarifvertragspartner ein zeitnaher Abschluss zu den Entwicklungen der Gehälter und der Zahlung einer Corona-Prämie. Es bestand Einigkeit, im zweiten Halbjahr 2021 die Tarifrunde mit Verhandlungen zu den Themen Eingruppierungen, Zulagen, Ausgleich für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten und der Vergütung von Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigter fortzusetzen.

I. Ergebnis des Teil I der Tarifverhandlungen im Juni 2021:

1. (Corona) Einmalzahlung (Auszahlung Aug. 2021)

• S1, S2, E 1 und E 2 700 Euro

• E 3 –E 8 600 Euro

• E 9 – E 11 400 Euro

• E 12 – E 14 300 Euro

• Azubis 225 Euro

• Ärztinnen und Ärzte erhielten statt der Einmalzahlung zwei zusätzliche Urlaubstage in 2021

• Mitarbeitende in Einrichtungen der Altenhilfe erhielten keine Corona Sonderzahlung, weil bereits im Sommer 2020 durch Zahlung der gesetzlichen Corona-Prämie für einen Großteil der Mitarbeitenden der Maximalwert der steuerfreien Pauschale ausgeschöpft war. Stattdessen wurde die Angleichung der Entgelttabelle an die für alle nicht in Altenhilfeeinrichtungen Beschäftigten geltenden Tabellen auf den 1. Juli 2021 vorgezogen. Das entspricht einer nur für Mitarbeitende in Altenhilfeeinrichtungen geltenden Gehaltsanhebung von ca. 1,7 %.

2. Lineare Entgeltsteigerungen

Die Werte der für alle geltenden Gehaltstabellen, der Tabellen für Zeitzuschläge und der Kinderzulage wurden erhöht, und zwar

• ab 1. Januar 2022 um 1,4% (mind. 45 Euro)

• ab 1. Januar 2023 um 1,8%

• Azubis erhalten 25 Euro zum 1. Januar 2022 und 25 Euro zum 1. Januar 2023

• Laufzeit: 31. August 2023

3. Nachtzuschlag

• Erhöhung ab dem 1. Dez. 2021 auf 15% (vorher: 1,65 Euro pro Stunde), ab dem 1. Dez. 2022 auf 20% des Stundenentgeltes.

• Für den Krankenhausbereich erhöht sich der Nacht-zuschlag zum 1. Dez. 2021 auf 22,5 % und zum 1. Dez. 2022 auf 25% des Stundenentgeltes

  1. Bereitschaftsdienstregelung für Ärztinnen und Ärzte Ärztinnen und Ärzte erhalten wie die anderen Beschäftigten im Krankenhaus einen Zuschlag von 15% auf ausgezahlte Stunden aus dem Bereitschaftsdienst. Die Bezugsgrundlage ist nun auch für Ärztinnen und Ärzte das individuelle Stundenentgelt

Die Vereinbarungen zu Teil I der Tarifrunde wurden im 8. Änderungstarifvertrag vom 9. Juni 2021 vereinbart.

II. Ergebnis des Teil II der Tarifverhandlungen im Februar 2022

1. Eingruppierung und Zulagen ab Juli 2022

• Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter in der WfBM E8 statt E7 =(zwischen 150 und 189 € mehr im Monat)

• Erzieherinnen und Erzieher in der Jugendhilfe neue E8a (zwischen 115 und 265 € mehr im Monat)

• Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Aufgaben der Team- oder Gruppenleitung erhalten eine Zulage (zwischen 218 und 269€ mehr im Monat*)

• 210 € Zulage pro Monat für Helferinnen und Helfer in der Behindertenhilfe (nach 24 Monaten entsprechender Tätigkeit beim Arbeitgeber

• 150 € Zulage pro Monat für Pflegefachkräfte auf der Intensivstation bzw. der Anästhesie mit abgeschlossener DKG-Fachweiterbildung

2. Ausgleich für Arbeit zu ungünstigen Zeiten

a) Verbesserungen im Bereitschaftsdienst ab Juli 2022:

• Im Teil A (Krankenhäuser; Einrichtungen der stationären und ambulanten Altenhilfe) werden die Anteile am Bereitschaftsdienst, die als Arbeitszeit gewertet werden, um 10 Prozentpunkte erhöht. Diese Erhöhung gilt für das ärztliche und das nichtärztliche Personal.

• Im Teil B (z.B. Jugendhilfe, Behindertenhilfe; ...) wird die pauschale Bewertung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit von 25% auf 40% angehoben.

b) Begrenzung der Bereitschaftsdienste pro Monat für Ärztinnen und Ärzte

• Ab dem April 2022 gilt eine Begrenzung auf sechs Bereitschaftsdienste.

• Ab dem 1. Jan. 2023 gibt es eine Erhöhung der Wertung als Arbeitszeit um 10 Prozentpunkte geben, wenn mehr als sechs Bereitschaftsdienste geleistet werden müssen.

• Ab September 2023 verringert sich die Zahl der zulässigen Bereitschaftsdienste auf fünf pro Monat.

• Ab dem 1. Juli 2022 darf nach einem Bereitschaftsdienst nur noch ein max. 60 Minuten dauernder Arbeitsabschnitt folgen.

3. Kein Ergebnis zur Vergütung von Mehrarbeit Teilzeitbeschäftigter

Die Gewerkschaften lehnten das Angebot des DDN ab, Teilzeitbeschäftigten für jede über ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunde den Überstundenzuschlag zu zahlen, wenn der Ausgleichzeitraum zur Wahrung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit entsprechend den längst für fast alle Branchentarifwerke (z. B. TVöD, TV-L, AVR DD, AVR Caritas, AWO-Tarifverträge, DRK Reformtarif, etc. ) geltenden Regelungen auf ein Jahr erweitert wird. Der erheblichen Verteuerung von Mehrarbeit muss mit eine Erweiterung des Einsatzplanungsspielraums einhergehen.

Die Vereinbarungen zu Teil II der Tarifrunde sind im 9. Änderungstarifvertrag zum TV DN vereinbart.