19.6.2013

Tarifeinigung zu den AVR-K rechtswirksam

Mit dem Beschluss der Schlichtungskommission sind die AVR-K rechtswirksam entsprechend der Einigung über Entgelterhöhungen zwischen dem DDN und den Gewerkschaften geändert.

Der Diakonische Dienstgeberverband in Niedersachsen (DDN), Marburger Bund und ver.di hatten sich in den vergangenen Tagen auf Entgelterhöhungen für die Mitarbeitende der Diakonie in Niedersachsen, deren Arbeitsvertrag auf die AVR-K Bezug nehmen, geeinigt. Danach erhalten die Mitarbeitenden 5,5 % Entgelterhöhungen in drei Stufen. Für Ärzte beträgt der Erhöhungssatz sogar 6,9 %. Sowohl der DDN, als auch die Gewerkschaften mussten sich der Einsicht fügen, dass angesichts der völlig unzureichenden Refinanzierung der Personalkosten in der Altenpflege durch die Kostenträger den Mitarbeitenden in Altenpflegeeinrichtungen nur 2,5 % Entgelterhöhungen in zwei Stufen zugestanden werden konnte.

Um diese Einigung zum rechtsverbindlichen Bestandteil der AVR-K und damit der Arbeitsverträge werden zu lassen, musste ein kirchengesetzlich im ARRG-D geregeltes Verfahren beschritten werden, an dessen Ende der Beschluss der Schlichtungskommission steht. Mit der dankenswerten Hilfe des Schlichters Herbert Schmalstieg, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, konnte dieses nun bewerkstelligt werden.

Damit steht einer zeitnahen Auszahlung der Entgelterhöhungen nichts mehr im Weg.

Der Schlichterspruch folgt zeitlich einer im Mai geschlossenen Prozessvereinbarung von Diakonie in Niedersachsen und ver.di sowie Marburger Bund, die die Rahmenbedingungen für eine zukünftige Zusammenarbeit als Sozialpartnerschaft regelt. Diese Vereinbarung sieht vor, dass in Zukunft kirchengemäße Tarifverträge geschlossen werden können, ähnlich wie bereits in der Nord-Kirche und Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Mit der Entscheidung, konstruktiv gemeinsam zum Wohl der diakonischen Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten, setzen die Gewerkschaften und die diakonischen Dienstgeber ein wichtiges Signal gegenüber den anderen Trägern der freien Wohlfahrtspflege. Die Gewerkschaft ver.di hat immer angekündigt, wenn die Diakonie mitmacht, dann sind auch die anderen Wohlfahrtverbände bei einem allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag Soziales dabei.

Die Diakonie wird in der kommenden Woche die anderen Vertreter der Wohlfahrtsverbände und ver.di zu einem gemeinsamen Gespräch einladen, in dem über die nächsten Schritte zu einem Tarifvertrag für die Sozialbranche in Niedersachsen gesprochen werden soll.

Lesen Sie auch die Pressemeldung der Diakonie in Niedersachsen