06.3.2013

Schwieriger Kompromiss für die Krankenhäuser

Tarifabschluss für die Krankenhausärzte: 2,6 Prozent Erhöhung für 2013 und 2,0 Prozent für 2014.

Durchbruch bei den Tarifverhandlungen für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. VKA und Marburger Bund haben sich nach knapp dreitägigen Verhandlungen heute (6. März 2013) auf einen Tarifabschluss geeinigt: Für das Jahr 2013 soll es eine Gehaltserhöhung von 2,6 Prozent geben, ab Januar 2014 weitere 2,0 Prozent.

„Mit dem Abschluss nehmen die Ärzte an der allgemeinen Lohnentwicklung teil, auch wenn die Krankenhausfinanzierung hierfür eigentlich keinen Raum lässt. Die linearen Erhöhungen von 2,6 und 2,0 Prozent für knapp zwei Jahre sind vertretbar, zumal die Krankenhäuser Planungssicherheit gewinnen“, so VKA-Verhandlungsführer Joachim Finklenburg. „Die Krankenhäuser zeigen mit diesem Abschluss, dass sie innerhalb der engen finanziellen Spielräume verantwortungsvoll agieren. Es bleibt dabei: Wir müssen bei der Krankenhausfinanzierung zu grundlegenden Verbesserungen kommen.“

Der Abschluss belastet die kommunalen Krankenhäuser mit rund 400 Millionen Euro bezogen auf die Gesamtlaufzeit von 23 Monaten.

„Die Krankenhäuser brauchen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Arbeitszeit. Zum Bereitschaftsdienst haben wir angesichts der umfangreichen Forderungen des Marburger Bundes Regelungen gefunden, die diese Flexibilität noch nicht wesentlich einschränken“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann. „Positiv ist, dass die Krankenhäuser durch den Abschluss ihre Dienstpläne in der Regel nicht ändern müssen.“ Bei der Arbeitszeit und beim Bereitschaftsdienst bleibt es bei den bisherigen Regelungen – mit zwei Ausnahmen: Der Freizeitausgleich, der in die gesetzliche Ruhezeit fällt, wird höher bewertet; und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beim Opt-Out beträgt zukünftig 58 Stunden in einem Zeitraum von 6 Monaten. Neu ist, dass der Urlaubsanspruch künftig nach Dauer der ärztlichen Tätigkeit gestaffelt wird.

Die Eckpunkte der Einigung:

-2,6 Prozent Entgelterhöhung ab Januar 2013 und weitere 2,0 Prozent ab Januar 2014. - Neustaffelung des Urlaubsanspruchs nach Berufserfahrung (vorher: nach Alter): 29 Urlaubstage; ab dem 7. Jahr Berufserfahrung: 30 Tage. - Keine Änderungen bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. - Keine Erhöhung der Bereitschaftsdienstentgelte. Dafür steigt die Bewertung des Bereitschaftsdienstes beim Freizeitausgleich, der in die gesetzliche Ruhezeit fällt. - Bei der Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit nach Opt-Out sinkt die mögliche wöchentliche durchschnittliche Arbeitszeit von derzeit 60 auf 58 Stunden und der Ausgleichszeitraum von bislang 12 auf 6 Monate. - Laufzeit: 23 Monate bis Ende November 2014.

Die Einigung steht unter Erklärungsfrist bis zum 23. März 2013.

PM der VKA vom 06.03.2013