07.4.2017
Schlichtungsausschuss beschließt Erhöhung der Tabellenentgelte in den AVR DD
Der Schlichtungsausschuss der ARK DD hat am 3. April 2017 mit dem Stimmen der Dienstgebervertreter und des Schlichtungsausschussvorsitzenden eine Entscheidung im Verfahren der sogenannten „Boykottschlichtung“ getroffen. In diesem Verfahren können wirksame Beschlüsse gefasst werden, obwohl eine Seite der Arbeitsrechtlichen Kommission schlicht durch Fernbleiben die Mitwirkung verweigert. Dem Antrag der Dienstgeber wurde beim Schlichtungsspruch nicht vollständig entsprochen. Der Beschluss des Schlichtungsausschusses geht zu Gunsten der Mitarbeitenden materiell über den Antrag der Dienstgeberseite hinaus:
- Mitarbeitende und Auszubildende erhalten ab dem 1. Juli 2017 Entgelterhöhungen in Höhe von 2,7 % bzw. in Einrichtungen der Altenhilfe, Rehabilitation, Jugendhilfe, bei Ambulanten Diensten und Beratungsstellen 2,7 % mehr ab dem 1. September 2017. Erhöht wird auch die Bemessungsgrundlage für die Zuschläge in Anlage 9. Einrichtungen können mit ihren Mitarbeitervertretungen durch Dienstvereinbarung die Entgelterhöhungen um bis zu drei Monate vorziehen bzw. einen einheitlichen Termin für die Entgelterhöhung festlegen.
- Ärztliche Mitarbeitende erhalten in Anlehnung an den Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser rückwirkend zum 1. Januar 2017 2,3 % mehr und ab dem 1. September 2017 weitere 2,7 %,
- Die Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden greift ab einem Beitragssatz von 4,5 % und beträgt die Hälfte des diesen Beitragssatz übersteigenden Beitragsanteils.
- Die Rechtssicherheit der Öffnungsklauseln wurde durch redaktionelle Änderungen des § 1 Absatz 5 AVR DD erreicht. Gleichzeitig wurde die Anwendung der Öffnungsklauseln aber an weitere konkrete Voraussetzungen (Entgelt und Urlaub) gebunden.
Der Schlichtungsbeschluss wird mit der schriftlichen Veröffentlichung in einem Rundschreiben durch die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland unmittelbar wirksam (vgl. https://www.diakonie-wissen.de/web/forum-recht-und-wirtschaft/arbeitsrechtliche-kommission).