07.4.2017

Schlichtungsausschuss beschließt Erhöhung der Tabellenentgelte in den AVR DD

Der Schlichtungsausschuss der ARK DD hat am 3. April 2017 mit dem Stimmen der Dienstgebervertreter und des Schlichtungsausschussvorsitzenden eine Entscheidung im Verfahren der sogenannten „Boykottschlichtung“ getroffen. In diesem Verfahren können wirksame Beschlüsse gefasst werden, obwohl eine Seite der Arbeitsrechtlichen Kommission schlicht durch Fernbleiben die Mitwirkung verweigert. Dem Antrag der Dienstgeber wurde beim Schlichtungsspruch nicht vollständig entsprochen. Der Beschluss des Schlichtungsausschusses geht zu Gunsten der Mitarbeitenden materiell über den Antrag der Dienstgeberseite hinaus:

Der Schlichtungsbeschluss wird mit der schriftlichen Veröffentlichung in einem Rundschreiben durch die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland unmittelbar wirksam (vgl. https://www.diakonie-wissen.de/web/forum-recht-und-wirtschaft/arbeitsrechtliche-kommission).