01.9.2016

Nds. Landtag:"Personelle Ausstattung in den Pflegeheimen verbessern"

Der niedersächsische Landtag hat in seiner 103. Sitzung am 18.08.2016 folgende Entschließung angenommen:

Personelle Ausstattung in den Pflegeheimen verbessern

Pflege muss sich an der Menschenwürde und der Selbstbestimmung der Betroffenen orientieren. Eine gute und sichere Pflege ist ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Bereits heute bestehen erhebliche Engpässe, ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Pflege zu gewinnen.

Der Landespflegebericht bestätigt den im Rahmen des demografischen Wandels stark steigenden Bedarf an qualifizierter Pflege. Dieser Bedarf kann nur mit professionellen, engagierten und angemessen entlohnten Beschäftigten gedeckt werden.

Aufgrund der nach wie vor niedrigen Pflegesätze, die die Selbstverwaltungspartner von Einrichtungen und Kostenträgern aushandeln, ist das Land Niedersachsen im Vergleich der alten Bundesländer seit vielen Jahren Schlusslicht in der durchschnittlichen personellen Ausstattung der Pflegeheime. Das Land Niedersachsen kann auf diese Verhandlungen jedoch keinen Einfluss nehmen.

Eine hohe Arbeitsbelastung für die Pflegekräfte und weniger Zeit für bewohnerindividuelle Pflege sind die Folgen der unzureichenden Personalausstattung.

Der Landtag begrüßt