18.4.2013

Mitarbeiterentgelte in den AVR DW EKD werden am 1. Juni erhöht

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland einigte sich am 17. April 2013 über Eckpunkte eines Tarifbeschluss Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat am 17. April 2013 Eckpunkte für Erhöhung der Mitarbeiterentgelte in den AVR DW EKD vereinbart.

I. Beschlossene Entgeltsteigerungen

Die Tabellenentgelte der AVR DW-EKD steigen

Zuletzt wurden die Entgelte allgemein zum 01. April 2012 um 2,9 v.H. erhöht.

II. Ergebnisabhängiger Anteil der Jahressonderzahlung

Zukünftig steigt der ergebnisabhängige Anteil der Jahressonderzahlung von 50 v.H. auf 75 v.H. in den Bereichen Altenhilfe, ambulante Dienste und Beratungsstellen, Jugendhilfe und Rehabilitation. Eine genaue Bestimmung der von der Regelung betroffenen Einrichtungen erfolgt im Zuge der redaktionellen Verhandlungen.

III. Urlaubsregelungen

Für den Erholungsurlaub wurde ebenfalls eine neue Regelung beschlossen. Die bisherige Regelung war nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam. In Zukunft erhalten alle neu eingestellten Mitarbeitenden 29 Tage Urlaub, nach einer Beschäftigungszeit von 4 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage. Für Auszubildende gibt es 27 Tagen Erholungsurlaub.

Eine redaktionelle Endfassung des Beschlusses soll am 04. und 05. Juni beschlossen werden.