11.11.2013

Mit neuem Arbeitsrecht gehen Kirche und Diakonie auf die Gewerkschaften zu“

Die evangelische Kirche möchte sich gemeinsam mit den Gewerkschaften für gute Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen einsetzen. Vizepräses Eberl legt den Bericht des Synodenpräsidiums vor.

Die evangelische Kirche möchte sich gemeinsam mit den Gewerkschaften für gute Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen einsetzen. Dies gehe über die Festlegung der Gehälter hinaus, heißt es in dem heute Abend (10. November) von Vizepräses Klaus Eberl schriftlich vorgelegten Bericht des Präsidiums der Synode.

Mit der Neuregelung des kirchlichen Arbeitsrechtes, die auf der Synodentagung in Düsseldorf zur Beschlussfassung ansteht, gehen die evangelische Kirche und ihre Diakonie bewusst auf die Gewerkschaften zu, so der Bericht. Im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens gebe es „durchaus gemeinsame Ziele“.

So gehe es darum, deutlich mehr Menschen für Berufstätigkeiten in der Erziehung, in der Pflege und in der Betreuung zu gewinnen. Dies könne nur mit guten Arbeitsbedingungen und „besserer gesellschaftlicher Anerkennung der Tätigkeiten erfolgen“, heißt es in dem Bericht weiter. Keiner der Sozialpartner werde dieses Ziel alleine erreichen, aber alle gemeinsam könnten ihm ein gutes Stück näher kommen.

In dem Bericht wird die in dem Gesetzentwurf zur Regelung des Arbeitsrechts vorgesehene Gleichberechtigung von kirchlichen Tarifverträgen und des Dritten Weges über Arbeitsrechtliche Kommissionen hervorgehoben. Die Gewerkschaften erhielten im Dritten Weg „gute Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung“. Sie seien in den Einrichtungen willkommen, um zu informieren und zu werben. Auch würden die Rechte der Mitarbeitervertretungen gestärkt.

In dem Bericht des Präsidiums wird dafür geworben, dass die Kirchen angesichts verstärkter sozialer Spannungen in Europa „für Solidarität und eine belastbare Gesellschaft“ eintreten. Es gehe um die „Zukunftsfähigkeit der europäischen Integration“. Der schriftliche Bericht enthält außerdem den Aufruf zur Zivilcourage, um rechtsextremer, antidemokratischer und antisemitischer Gewalt argumentativ entgegenzutreten.

Düsseldorf, 10. November 2013

Pressestelle der EKD Reinhard Mawick

Den der Synode zur Beschlussfassung vorgelegte Text - Entwurf eines Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz 2013 - (ARGG-EKD) und zur Änderung des Kirchengerichtsgesetzes der EKD finden Sie hier.

Den der Synode zur Beschlussfassung vorgelegte Text - Entwurf eines - Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der EKD 2013 (Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD - MVG-EKD) finden Sie hier