26.4.2017

Mindestlöhne in der Pflege sollen steigen

Am 25.04.2017 hat sich die Pflegekommission auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Pflege geeinigt. Ab 01.01.2018 soll der Mindestlohn auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten steigen. In zwei Schritten soll er bis Januar 2020 weiter wachsen und dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen. Davon profitieren gerade Pflegehilfskräfte. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen:

| | West | | Ost | | | | Höhe | Steigerung | Höhe | Steigerung | | ab 01.11.2017 | 10,20 Euro | - % | 9,50 Euro | - % | | ab 01.01.2018 | 10,55 Euro | 3,4% | 10,05 Euro | 5,8% | | ab 01.01.2019 | 11,05 Euro | 4,7% | 10,55 Euro | 5,0% | | Ab 01.01.2020 | 11,35 Euro | 2,7% | 10,85 Euro | 2,8% |

Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen.

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.

Die Kommission empfiehlt darüber hinaus, die Bereitschaftsdienste neu zu regeln, um wichtige quartiersnahe Betreuungsangebote zu sichern. Bereitschaftsdienste sollen ab dem ersten Dienst mit einem Satz von 40 Prozent des Pflegemindestlohns bewertet werden. Als Bereitschaftsdienst gilt ein Einsatz, bei dem maximal 25 Prozent der Arbeitszeit tatsächlich in Anspruch genommen werden. Überschreitet der Bereitschaftsdienst diese Grenze oder die 64. Stunde im Monat, ist der Pflegemindestlohn zu zahlen.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt im Vergleich zum Pflegemindestlohn niedriger bei aktuell 8,84 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Deutschland. Abweichungen nach unten sind auf Grundlage von Tarifverträgen in einigen Branchen noch bis zum Jahresende möglich.