30.1.2020

Landtag fordert allgemeinverbindlichen "Tarifvertrag soziales in der Altenpflege“

Der heutigen Presse (z.B. HAZ vom 30.01.2020; Rundblick 19 vom 30.01.2020) ist zu entnehmen, dass der niedersächsische Landtag am 29.01.2020 die Themen Pflegenotstand und Pflegekammer behandelt hat. In der Debatte um den wachsenden Pflegenotstand, setzt die Parlamentsmehrheit von SPD und CDU auf einen Tarifvertrag Soziales sowie ein Bündel weiterer Maßnahmen. Auf Antrag der Regierungsfraktionen beschloss der Landtag u.a., die Landesregierung möge weiterhin auf eine schnelle Realisierung eines Tarifvertrags Soziales in der niedersächsischen Altenpflege hinwirken.. Im bereits im Mai 2019 verfassten Antrag werden im Vorwort die Beschlusspraxis der Schiedsstelle und zu niedrige Wegepauschalen beklagt. Im Wesentlichen wurde beantragt und den Pressemeldungen nach wohl auch beschlossen:

Der Landtag bittet daher die Landesregierung,

  1. gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen, den privaten, kommunalen und freigemeinnützigen Pflegeanbietern sowie den Sozialhilfeträgern in einen erneuten Dialog zu treten und auf eine schnelle Realisierung eines Tarifvertrages Soziales in der Altenpflege in Niedersachsen hinzuwirken,

  2. den Bund aufzufordern, die Voraussetzungen zu schaffen, um eine auskömmliche Finanzierung der Wegpauschalen durch die Pflegekassen insbesondere für ländliche Bereiche zügig umzusetzen und sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Spielräume für die Finanzierung von auskömmlichen Wegpauschalen ausgenutzt werden,

  3. nach Abschluss des Tarifvertrags Soziales gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung hinzuwirken,

  4. sich im Bund dafür einzusetzen, ein Verbandsklagerecht für Pflegeanbieter einzuführen, um die Position einzelner Pflegeträger zu stärken, damit Verbände im Namen der einzelnen Träger auch gegen Schiedssprüche juristisch vorgehen können,

  5. sich im Bund dafür einzusetzen, die Voraussetzungen zu schaffen, damit Vergütungsvereinbarungen mit Dachverbänden der Leistungsanbieter abgeschlossen werden können,

  6. alle aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten gegenüber den Kostenträgern landesseitig auszuschöpfen,

  7. die Entlohnung nach Tarif als Voraussetzung für die Zusage von Investitionsmitteln ins Niedersächsische Pflegegesetz mit aufzunehmen,

  8. die Voraussetzung zu schaffen, dass Entscheidungen der Schiedsstelle in anonymisierter Form regelmäßig veröffentlich werden.

Den vollständigen Entschließungsantrag lesen Sie in Landtagsdrucksache 18/3663.