14.6.2017

KZVK Hannover hebt Pflichtbeitragssatz ab 01.01.2018 auf 5,3 % an

Am 14.06.2017 hat der Verwaltungsrat der KZVK Hannover beschlossen, den Pflichtbeitragssatz ab 01.01.2018 von bis dahin 4,8 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte auf 5,3 % anzuheben.

Zugleich wurde beschlossen, ein gegenüber bisher niedrigeres Saniergeld zu erheben. Letzteres wird sich in den Einrichtungen sehr unterschiedlich entlastend auswirken.

Für die bei der EZVK zusatzversorgungsversicherten Mitarbeitenden müssen ab dem 01.01.2018 diakonische Einrichtungen aus der Braunschweiger und Oldenburger Landeskirche 5,2 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte als Pflichtbeitrag entrichten. Diese Beschlusslage ist bereits seit dem Jahr 2015 bekannt.

Im DDN-Vorstand wird kontinuierlich darüber beraten, ob und wie die stetig steigenden Kosten der Zusatzversorgung von den Einrichtungen noch geleistet werden können. Eine Lösung könnte in der zurzeit nur gemäß der Satzung der EZVK zulässigen Beitragszusage bei Anpassung der Versorgungsleistungsanwartschaften liegen. Diese Möglichkeit würde aber eine Anpassung der Satzung der KZVK Hannover und außerdem eine entsprechende Anpassung im TV DN voraussetzen.