07.11.2013

Kirchliches Arbeitsrecht muss Eigenständigkeit von Kirche und Diakonie widerspiegeln

Auf der VdDD-Mitgliederversammlung betonte Prof. Dr. Gerhard Robbers die Bedeutung der Eigenständigkeit von Kirche und Diakonie für unsere Gesellschaft.

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VdDD am 4. November 2013 in Lutherstadt Wittenberg hat der StaatskirchenrechtIer Prof. Dr. Gerhard Robbers (Universität Trier) einen Vortrag zu den Perspektiven des kirchlichen Arbeitsrechts nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom November 2012 gehalten. Er betonte, dass die Eigenständigkeit von Kirche und Diakonie wichtig sei für unsere Gesellschaft. Dies dürfe und müsse sich auch im kirchlichen Arbeitsrecht widerspiegeln. Auf die Anerkennung der christlichen Grundsätze könne gerade hier nicht verzichtet werden.

Mit Blick auf die anstehenden Beschlüsse der bevorstehenden EKD-Synode am 7. bis 13. November 2013 zu einem Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie 2013 (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz 2013 - ARGG-EKD) hat die VdDD-Mitgliederversammlung beschlossen:

"Die EKD-Synode wird gebeten, das Leitbild der kirchlichen Dienstgemeinschaft dadurch zu stärken, dass Mitglieder in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen wie bisher einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) angehören müssen bzw. zum Presbyteramt wählbar sind."

Im Übrigen wurden auf der Mitgliederversammlung aktuelle tarifpolitische und personalwirtschaftliche Themen diskutiert sowie erste Ergebnisse der VdDD-Herbstumfrage präsentiert.

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung mit turnusgemäßen Vorstandswahlen findet am 8. Mai 2014 in Berlin statt.