22.2.2018

Gehälter in den AVR Diakonie Deutschland steigen 2018 um 5,4 Prozent

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK.DD) hat auf Ihrer heutigen Sitzung deutliche Entgelterhöhungen für etwa 150.000 diakonische Beschäftigte beschlossen.

Die Schwelle, ab der die Mitarbeitenden an den Kosten der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) beteiligt werden, wird mit Wirkung ab dem 1. März 2018 auf Zusatzbeiträge über 4,7 Prozent erhöht. Der Höchstbeitrag für die Eigenbeteiligung für die Mitarbeitenden wird auf 1,0 Prozent begrenzt. Die Einführung einer Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Pflichtbeiträgen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung erfolgt im Grundsatz entsprechend der Regelung des § 27a AVR DD im Schlichtungsbeschluss vom 3. April 2017:

Die Ergebnisse des Schlichtungsausschusses von 2017 wurden in das Gesamtpaket integriert. Damit konnte der langwierige Konflikt um die Tarifentwicklung, insbesondere der Rechtsstreit vor den Kirchengerichten, einvernehmlich beigelegt werden. Der Beschluss wird in den nächsten Tagen per Rundschreiben veröffentlicht.