22.2.2018
Gehälter in den AVR Diakonie Deutschland steigen 2018 um 5,4 Prozent
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK.DD) hat auf Ihrer heutigen Sitzung deutliche Entgelterhöhungen für etwa 150.000 diakonische Beschäftigte beschlossen.
- Zum 1. März erhöhen sich die Entgelte um 3,0 Prozent, zum 1. Dezember 2018 um weitere 2,4 Prozent. Zum 1. April 2017 waren die Entgelte bereits um 2,7 Prozent erhöht worden.
- Ärzte erhalten ab dem 1. Mai 2018 weitere 1,6 Prozent mehr Entgelt; ihre Vergütungen wurden bereits 2017 um 5,0 Prozent erhöht.
Die Schwelle, ab der die Mitarbeitenden an den Kosten der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) beteiligt werden, wird mit Wirkung ab dem 1. März 2018 auf Zusatzbeiträge über 4,7 Prozent erhöht. Der Höchstbeitrag für die Eigenbeteiligung für die Mitarbeitenden wird auf 1,0 Prozent begrenzt. Die Einführung einer Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Pflichtbeiträgen zur zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung erfolgt im Grundsatz entsprechend der Regelung des § 27a AVR DD im Schlichtungsbeschluss vom 3. April 2017:
- Erhebt die Zusatzversorgungskasse Beiträge, die 4,5 v.H. des zusatzpflichtigen Entgelts übersteigen, erfolgt die Beteiligung in Höhe der Hälfte des 4,5 v.H. übersteigenden Betrages. Die Regelung tritt zum 1. Juli 2017 in Kraft. Abweichend hiervon tritt für nicht-ärztliche Mitarbeitende die Regelung zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Entgelterhöhung im Jahr 2017 durch Dienstvereinbarung wirksam wird. Die Schwelle, ab der die Mitarbeitenden an den Kosten der betrieblichen Altersversorgung (Zusatzversorgung) beteiligt werden, wird mit Wirkung ab dem 1. März 2018 auf Zusatzbeiträge über 4,7 Prozent angehoben. Der Höchstbeitrag für die Eigenbeteiligung für die Mitarbeitenden wird auf 1,0 Prozent begrenzt.
Die Ergebnisse des Schlichtungsausschusses von 2017 wurden in das Gesamtpaket integriert. Damit konnte der langwierige Konflikt um die Tarifentwicklung, insbesondere der Rechtsstreit vor den Kirchengerichten, einvernehmlich beigelegt werden. Der Beschluss wird in den nächsten Tagen per Rundschreiben veröffentlicht.