14.3.2019

Gegenseitige Blockade in den Tarifverhandlungen 2019 zum TV DN wurde verhindert

Hannover. Im Rahmen der Verhandlungen über die Erhöhung der Mitarbeiterentgelte im TV DN für ca. 37.000 Mitarbeitende in der Diakonie haben sich die Verhandlungskommissionen der Tarifvertragsparteien DDN, ver.di und Marburger Bund am 13. März 2019 im Stephansstift in Hannover zum dritten Mal getroffen.

Der DDN hatte zuvor über die Möglichkeiten des Brückenteilzeitgesetzes hinausgehende Arbeitszeitregelungen vorgeschlagen. In enger Abstimmung mit den Mitarbeitenden sollte ihnen praktisch jederzeit sowohl eine Verringerung, als auch die Erweiterung ihrer Wochenarbeitszeit bei entsprechender Lohnanpassung ermöglicht werden. „Unseres Wissens bietet zurzeit kein anderer Tarifvertrag ähnliche Möglichkeiten zur individuellen Anpassung der Wochenarbeitszeit an die jeweiligen Bedürfnisse, die der ganz persönlichen Lebensphase entsprechen. Wir wollen mit diesem Angebot für Fachkräfte, insbesondere auch für Berufsrückkehrer, attraktiver werden und qualifizierte Teilzeitbeschäftigte zur Aufstockung ihrer Wochenarbeitszeit bei entsprechender Entlohnung ermuntern, sofern sie das wünschen“, erklärte der DDN-Vorsitzende Rüdiger Becker.

Nach kontroverser Diskussion waren sich die Tarifpartner darüber einig, dass eine Änderung der Arbeitszeitregelungen wegen der Komplexität der damit verbundenen Fragestellungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht konsensfähig war und somit nicht im Rahmen einer Entgeltrunde mitverhandelt werden konnte. Es wurde deshalb vereinbart, in den Tarifabschluss eine Prozessvereinbarung über die Verhandlung der Arbeitszeitregelungen im Anschluss der Entgeltrunde aufzunehmen. DDN-Verhandlungsführer Dr. Jens Rannenberg betonte an dieser Stelle, dass damit das DDN-Anliegen nicht außer Acht gelassen werden darf. „Ein aus unserer Sicht erfolgreicher Tarifabschluss wird auch davon abhängen, dass die Arbeitszeitregelungen im TV DN weiterentwickelt werden, da sie seit 2004 unverändert gültig sind. In der Prozessvereinbarung ist der erforderliche zeitliche und inhaltliche Verhandlungsrahmen konkret und verbindlich festzulegen“, so Dr. Rannenberg. „Dringend benötigte Lösungen für das Problem des Fachkräftemangels werden nun leider verschoben. Doch wir wollen keine in Entgeltrunden leider bisweilen übliche Polemik zu diesem uns wichtigen Thema.“

Dr. Rannenberg kündigte für den nächsten Verhandlungstermin ein Angebot zu den von ver.di und dem Marburger Bund als essentiell bezeichneten Forderungen an. Dieses wird lineare Entgelterhöhungen, Angleichung der Entgelte für Mitarbeitende in Altenpflegeeinrichtungen mit denjenigen z. B. in Krankenhäusern sowie die Verbesserung der Zuschlagstabelle umfassen. „Den von ver.di geforderten Mindestbetrag lehnt der DDN allerdings kategorisch ab. Ein Mindestbetrag nivelliert den Gehaltsvorteil der Fachkräfte gegenüber den gering Qualifizierten ohne Berufsabschluss und ist deshalb kontraproduktiv“, erklärte Dr. Rannenberg.

Die Fortsetzung der Verhandlungen soll nach dem Willen der Tarifpartner am 20. März 2019 und des Weiteren am 8. April 2019 stattfinden.

Der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) ist der Arbeitgeberverband der im Pflege, Gesundheits- und Sozialbereich tätigen Unternehmen der evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Der DDN vertritt zurzeit 214 Mitglieder mit ca. 37.000 Mitarbeitenden.

Bei Rückfragen:

• Robert Johns, DDN-Geschäftsführer, DDN-Geschäftsstelle, Hannover; Tel. (0511) 3604 112

• Dr. Jens Rannenberg, DDN-Verhandlungsführer, Dachstiftung Diakonie, Gifhorn

• Rüdiger Becker, DDN-Vorsitzender, Ev. Stiftung Neuerkerode, Sickte