28.3.2014

Fachtagung in Eichstätt: Eine Standortbestimmung zum kirchlichen Arbeitsrecht

In fünf Thesen hat Diakonie-Präsident Stockmeier auf der Tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt die Position der Diakonie beschrieben.

10.03.2014 - Wo stehen Kirche, Diakonie und Gewerkschaften nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes im November 2012? In fünf Thesen hat Diakonie-Präsident Stockmeier auf der Tagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt die Position der Diakonie beschrieben. 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht über das Streikverbot in Kirche und Diakonie entschieden Diakonie-Präsident Stockmeier äußert sich im Interview nach dem Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht In seiner Standortbestimmung knüpfte Stockmeier bei den Gemeinsamkeiten von Kirche und Gewerkschaften an. Er erinnerte an die lange Tradition auf beiden Seiten, sich für die Stärkung der Schwachen und ein menschenwürdigeres Dasein einzusetzen. Die hier gemachten, guten Erfahrungen müssen jetzt auf die tarifpolitischen Fragestellungen übertragen werden. Im November 2013 hatte die Synode der EKD die kirchenrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Gewerkschaften in die überregionalen Lohnverhandlungen eingebunden werden. Gewerkschaftsvertreter werden daher in den Lohnfindungskommissionen (Arbeitsrechtlichen Kommissionen) mit einer angemessenen Zahl an Plätzen vertreten sein, so Stockmeier. Mit dem neuen Kirchengesetz ist aber nicht nur der Dritte Weg als kirchengemäßer Weg der Tarifsetzung beschrieben. Vorgesehen ist auch ein "kirchengemäßes Tarifrecht", bei dem wie auf dem zweiten Weg Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände die Löhne aushandeln. Bereits zum siebzehnten Mal veranstaltet die Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt gemeinsam mit der Zeitschrift "Die Mitarbeitervertretung" (ZMV) ein bundesweites Symposium zu den aktuellen Entwicklungen beim kirchlichen Arbeitsrecht. Ein inhaltlicher Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung waren die Umsetzung und Folgen der beiden Urteile des Bundesarbeitsgerichtes zu Streiks in kirchlichen Einrichtungen. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, ob die Einbindung von Koalitionen und insbesondere von Gewerkschaften zu besseren Arbeitsbedingungen führt. Teilgenommen haben rund 500 katholische und evangelische Vertreterinnen und Vertreter von Dienstgeber- und Dienstnehmerseite. Das Redemanuskript finden sie hier: „Seit‘ an Seit – Gewerkschaftliche Mitwirkung als Anliegen der Diakonie