02.6.2016

Entgelterhöhungen für die Beschäftigten im Anwendungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland

Berlin, 2. Juni 2016 In ihrer gestrigen Sitzung hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland für die Beschäftigen der diakonischen Träger, die die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland anwenden, zum 1. August 2016 eine Entgelterhöhung um 2,6 Prozent beschlossen. Diese Erhöhung gilt auch für die zur Ausbildung Beschäftigten, die zur Erlangung der staatlichen Anerkennung ein Praktikum benötigen. Die Vergütungen der Auszubildenden sowie der Schülerinnen und Schüler in der Kranken-, Kinderkranken- , Entbindungs- und Altenpflege erhöhen sich zum selben Zeitpunkt um 4 Prozent.

Die Einrichtungen können durch Dienstvereinbarung den Zeitpunkt der Erhöhungen vorziehen.

PM der Diakonie Deutschland