23.6.2015

Einvernehmlicher Schlichterspruch in den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst

Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor mit unterschiedlichen Steigerungen für die verschiedenen Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst vor

Die beiden Schlichter in den Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst, Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg, haben am heutigen Dienstag ihren ein-vernehmlichen Schlichterspruch vorgestellt. Inhalt: Differenzierte Erhöhungen für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen, aber keine Steigerung um die von den Gewerkschaften geforderten durchschnittlichen zehn Prozent. Laut dem Verband kommunaler Arbeitgeber (vka) ist eine abschließende Bewertung des Schlichterspruchs ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Klar sei: Das Gesamtvolumen des Schlichterspruchs ist für die kommunalen Arbeitgeber außerordentlich schwierig, auch wenn es deutlich unter den Gewerkschaftsforderungen liegt. Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Lüneburg), der für die VKA Mitglied der Schlichtungskommission war berichtet, dass man diesem Ergebnis zugestimmt habe, um die Belastungen für die Kinder und ihre Eltern durch die Streiks endgültig zu beenden. Laut vka bleibt das Gesamtsystem der Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst unverändert. Die Werte der Gehaltstabelle werden für acht der 17 Entgeltgruppen angehoben. Die Steigerungen in der größten Gruppe, Erzieher/innen mit Grundtätigkeit, betragen durchschnittlich 3,3 Prozent. Für die Beschäftigten ergeben sich dadurch Zugewinne zwischen 33 und 160 Euro. Auch für weitere Tätigkeitsfelder des Sozial- und Erziehungsdienstes (u.a. Kinderpfleger, Kita-Leitungen, Sozialarbeiter, handwerklicher Erziehungsdienst) sieht der Schlichterspruch Verbesserungen vor.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der Schlichtungskommission haben eine erste Bewertung der Schlichtungsempfehlung zum Sozial- und Erziehungsdienst vorgenommen: Es seien für alle Beschäftigtengruppen Verbesserungen erreicht worden. Besonders im Bereich der Behindertenhilfe seien erste Schritte zur Aufwertung in diesem wichtigen Feld vorgeschlagen. Im Erziehungsdienst gäbe es Verbesserungen für Kinderpflegerinnen und Erzieherinnen, auch wenn nicht alle Ziele erreicht werden konnten. Deutlich gestärkt würden die Leitungen und ihre Stellvertretungen sowohl in Kitas als auch in der Behindertenhilfe und in anderen Betreuungseinrichtungen. Bei den Sozialarbeitern seien angesichts der harten Haltung der Arbeitgeber nur geringfügige Verbesserungen erreicht, und auch nur für einen Teil der Beschäftigten.

Die generelle und überfällige Aufwertung des gesamten Berufsfeldes sei noch nicht erreicht und bleibe weiter ein zentrales gesellschaftliches und tarifpolitisches Ziel. Aber das Ergebnis sei nach 2009 ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

ver.di werde die Schlichtungsempfehlung morgen, Mittwoch, 24. Juni 2015, im Rahmen der dritten bundesweiten Streikdelegiertenkonferenz in Frankfurt am Main beraten. Im Anschluss an die Konferenz werden die Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände wieder aufgenommen.

Sollte der Schlichtungsspruch zu einer tarifvertraglichen Vereinbarung führen, wird das nicht ohne Auswirkungen auf kommende Verhandlungen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu den AVR DD und der Dienstvertragsordnung, bzw. den Tarifvertragsverhandlungen zum TV DN bleiben.

Die Einigungsempfehlung im Wortlaut finden Sie hier.