10.5.2017

DVO: Entgelterhöhungen nach TV-L werden rückwirkend zum 1. Januar 2017 gezahlt

In der der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 08. Mai 2017 wurde beschlossen, dass die für den TV-L beschlossenen Entgelterhöhungen den Mitarbeitenden so bald wie möglich ausgezahlt werden sollen.

Im Februar haben sich die Tarifvertragsparteien des Landes auf eine 2%ige Erhöhung (mindestens um 75 Euro) der Tabellenentgelte des TV-L ab dem 01.01.2017 geeinigt. Zur Auszahlung gelangen die Entgeltsteigerungen in der Regel erst, wenn die redaktionellen Arbeiten an der Tarifeinigung abgeschlossen sind und die Verhandlungsparteien den Änderungsvertrag unterzeichnet haben. Mit Blick auf die kirchlichen Arbeitsverhältnisse haben die Arbeitgebervertreter nun erklärt, die Entgelterhöhungen bereits im Vorgriff auf den Abschluss des Änderungstarifvertrages auszuzahlen. Soweit technisch umsetzbar geschieht dies bereits mit der Abrechnung für den Monat Mai 2017. Dabei gilt der Vorbehalt, dass die Tarifeinigung im Land auch tatsächlich vertraglich umgesetzt wird.