18.4.2018
Dreistufige Anhebung der Entgelte für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in zwei Jahren
Gemäß den bis jetzt bekannten Einigungskomponenten soll es
- rückwirkend zum 1. März 2018 im Schnitt 3,19 Prozent mehr geben,
- zum 1. April 2019 dann 3,09 Prozent mehr
- und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent.
Insgesamt bedeutet das eine Anhebung in dem Zeitraum im Schnitt um 7,5 Prozent. Im Schnitt deswegen, weil es dieses Mal nicht um eine lineare Anhebung aller Tarife ging, sondern auch um eine Neuordnung der Tarifgruppen.
- Die Einstiegsgehälter in allen Entgeltgruppen sollen laut Innenministerium bis 2020 um zehn Prozent angehoben werden.
- Für Beschäftigte mit niedrigerem Einkommen bis zur Entgeltgruppe sechs soll es eine Einmalzahlung von 250 Euro geben. Das betrifft unter anderem Müllwerker, die heute bis zu 2629 Euro verdienen, oder Verwaltungsangestellte (2865 Euro).
- Die Ausbildungsvergütung soll um insgesamt 100 Euro angehoben werden – 50 Euro zum 1. März 2018 und 50 Euro zum 1. März 2019.
- Für Azubis wird die Übernahmeregelung bis Oktober 2020 verlängert. Sie bekommen zudem einen weiteren Urlaubstag.
- Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells werden um 30 Monate bis zum 31. August 2020 verlängert. Dabei sind sich die Tarifvertragsparteien darüber einig, dass in Verwaltungen/Betrieben mit weniger als 40 Beschäftigten kein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses besteht.
- Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages geht über 30 Monate. Er soll auch auf die Beamten übertragen werden.