01.4.2014

Die Türen für die Gewerkschaften öffnen

Der Leiter des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD Prof. Dr. Gerhard Wegner stellte auf einer Veranstaltung der Evangelische Akademie Baden Wege zu einem "zeitgemäßen kirchlichen Arbeitsrecht" vor.

Prof. Wegner betonte in seinem Beitrag, dass es bei der Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht auch um die Sicherung der Zukunft eines breiten Non-Profit Sektors im Bereich der Sozialen Dienste in Deutschland durch soziale Partnerschaft gehe: "ein sozial- und wohlfahrtsstaatliches Modell, das es zu schützen gilt". Mit dem BAG-Urteil sei deutlich geworden, dass die Pflege einer konsensorientierten Unternehmenskultur im deutschen Arbeitsrecht völlige Anerkennung finde. Damit sei das Streikrecht funktional durch eine von allen Beteiligten anerkannte unabhängige und verbindliche Schlichtung ersetzbar, so Wegner weiter. Allerdings müsste die Gewerkschaften dann über alle Rechte verfügen können, die ihnen auch sonst eingeräumt werden. Sie müssen insbesondere der Art der Schlichtung zustimmen können. Er schlug vor, die Rechte von Gewerkschaften in das Leitbild der Dienstgemeinschaft zu integrieren. "Vertrauen" bezeichnete Wegner als die gemeinsame Basis für Kirche und Gewerkschaft. Mit dem Modell Niedersachsen sei so "eine gemeinsame Transformation im Dialog gelungen" und aufgezeigt worden, dass ein kirchengemäßer Tarifvertrag möglich ist. Lesen Sie hierzu auch ein Interview mit Prof. Dr. Wegener