09.12.2014

Die ARK DD beschließt Tariferhöhung i.H.v. 2,7 % für 13 Monate

Ab 1. März 2015 erhalten Arbeitnehmer mit AVR DD-Arbeitsverträgen mehr Gehalt.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat am 8. Dezember 2014 für Anwender der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) Tariferhöhung für die nichtärztlichen Mitarbeitenden beschlossen:

Träger von Einrichtungen unterschiedlicher Arbeitsfelder (Komplexträger), die von beiden Erhöhungsterminen betroffen sind, können durch Abschluss einer Dienstvereinbarung einen einheitlichen Termin des Inkrafttretens - spätestens aber zum 01. Juni 2015 - für alle Mitarbeitenden bestimmen.

Wesentlich für die Zustimmung der Arbeitnehmerseite war, dass in einer Prozessvereinbarung festgelegt wurde, dass bis Ende 2015 die Anlagen 14 und 17 und der § 14 überarbeitet werden. Dazu hatte die Arbeitnehmerseite schon 2012 ein Eckpunktepapier vorgelegt, das eine völlige Umgestaltung dieser AVR-DD-Teile vorsieht. Im Gegenzug werden die Arbeitgebervertreter eine Spartenregelung und Regionalisierung der AVR DD zur Diskussion stellen.

Die Laufzeit ist bis zum 31. März 2016 vereinbart, d.h. in dieser Zeit sehen beide Seiten von einseitigen Anträgen auf erneute Tariferhöhungen ab.

Die Tabellenwerte werden in der nächsten Sitzung der ARK im Rahmen ihrer Klausur Anfang Januar 2015 von der ARK DD formal beschlossen.

Ärzte sind von den Regelungen ausgenommen, für sie erfolgte noch keine Einigung. Der Marburger Bund fordert, neben einer erheblichen Verteuerung der Bereitschaftsdienste, eine generelle Steigerung um 5,4 v.H. rückwirkend zum 1. Dezember 2014. Die Verhandlungen werden am 4. und 5. März 2015 fortgesetzt.