16.4.2013

Diakonie verwundert über Verfassungsbeschwerde

Evangelischer Staatsrechtler hält Rechtsmittel für formal unzulässig und wirft ver.di Konfrontationskurs vor.

Die gegen das kirchliche Arbeitsrecht gerichtete Verfassungsbeschwerde der Gewerkschaft ver.di stößt in der evangelischen Kirche auf Kritik. Beim Gang nach Karlsruhe handele es sich um eine Verzweiflungstat, sagte der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Göttingen, Hans Michael Heinig. Diakoniepräsident gegenüber epd. Johannes Stockmeier äußerte sich am Montag "sehr verwundert" über die Entscheidung der Gewerkschaft. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass ver.di von den Verfassungsrichtern ein Grundsatzurteil (AZ: 1 AZR 179/11) des Bundesarbeitsgerichtes prüfen lassen will, das den kirchlichen Sonderweg im Arbeitsrecht bestätigt und Streiks nur in Ausnahmefällen für zulässig erklärt hatte. Zugleich forderte das oberste deutsche Arbeitsgericht Gewerkschaften und Kirchenvertreter auf, sich über strittige Verfahrensfragen beim Dritten Weg zu einigen.

Die Diakonie werde sich trotz der Verfassungsbeschwerde von ver.di darum bemühen, die Gewerkschaften in das kirchliche Arbeitsrecht organisatorisch einzubinden, versicherte Diakoniepräsident Stockmeier. Er erwarte von ver.di Kooperationsbereitschaft.

Den kompletten Beitrag von epd lesen Sie hier