27.11.2013

Der „Dritte Weg“ als Herausforderung. Das Kirchliche Arbeitsrecht in der Diskussion

Vortrag von Dr. Uwe Becker anlässlich der Verabschiedung von Hannelore Morgenstern 08.10.2013,Melanchthon-Akademie Köln.

In seinem unter einem etwas irreführenden, weil nicht das eigentliche Thema des Beitrags beschreibenden Titel gehaltenen Vortrag zeigt Dr. Uwe Becker die Entwicklung der gesellschaftlichen und insbesondere ökonomischen Rahmenbedingungen diakonischer Arbeit auf, deren innerkirchlichen, wie gesamtgesellschaftlichen Folgen weit über das nun wirklich nicht ausschließlich bei diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eintretende Absinken des Reallohnniveaus hinausgehen. Er zitiert zunächst den Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Michael Heinig: Auf keinem Feld sei die Vermittlung des Status quo so schwierig wie im kirchlichen Arbeitsrecht. Kein anderes Feld finde ein solches mediales Echo - und eine so schlechte Presse, über Monate, ja Jahre. Das Vermittlungsproblem sei so gravierend, dass sich kirchenpolitisch mit zunehmender Dringlichkeit die Frage stelle, ob die Kosten im Sozialkapital den Preis wert seien.

Es gehe gar nicht mehr so sehr um binnenkirchliche Argumente für den Dritten Weg. Der Streit werde letztlich in der Öffentlichkeit gewonnen, in den Medien - und da bestehe ein Vermittlungsproblem, das nicht gelöst werde durch den Verweis auf bundesgerichtliche Rechtsprechung. Kirche und Diakonie stünden in einer Defensivfalle, aus der nicht herauszukommen sei, wenn nicht ganz anders aufgeklärt, ganz anders argumentiert werde, statt irgendwie selbstgefällig auf die unangreifbare Zuständigkeit in eigener Sache zu verweisen. Das verstehe man nicht mehr wie überhaupt „Kirche“ immer weniger verstanden werde.

Die Front sei hier aber eine ganz andere. Es seien die Kostenträger, die Kommunen und Landschaftsverbände, die Länder, der Bund, die Pflege- und die Krankenkassen, die auf gesetzlicher Grundlage und mit politischer Vorsätzlichkeit die Kosten im Sozialsektor bewusst dämpfen, was auf das Lohnniveau durchschlage. Ein Streik in einem Altenheim oder einem Krankenhaus, werde den Kostenträger reichlich kalt lassen, nicht aber die Menschen, die dort behandelt und gepflegt werden. Ein Streik der Ärzteschaft im kommunalen Krankenhausbereich, organisiert durch den Marburger Bund, bringe in der Tat für diese Berufsgruppe eine deutliche Tarifsteigerung, aber er erhöhe nicht den Landesbasisfallwert, nicht die DRG´s und folglich müsse er gegen finanziert werden durch Einsparungen etwa im Bereich des Pflegepersonals.

Wenn Dr. Becker also sagt, dass Kirche und Diakonie den öffentlichen Raum, den öffentlichen Diskurs und die öffentliche Meinung mit den richtigen Argumenten besetzen müssen, dann möchte er seinen Vortrag als ein Beispiel für eine solche Argumentation verstehen, eine Argumentation nicht nur in der breiten Öffentlichkeit, sondern eine, die auch den eigenen Geschwistern in der Kirche gälte, denn Anfeindungen gälten der Diakonie nicht nur von ferner Seite, sondern sie werde redlich gepflegt in der eigenen „kirchlichen Nachbarschaft“.

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