04.12.2018

DDN- Mitgliederversammlung vom 3. Dezember 2018

In der DDN- Mitgliederversammlung vom 3. Dezember 2018 referierte die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Kerstin Griese, MdB; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, vor den Vertretern von 94 DDN-Mitgliedseinrichtungen Fakten und Gedanken zum Thema „Allgemeinverbindlichkeitserklärung sozialwirtschaftlicher Tarife“. Schwerpunkt war die die Frage nach der Gewährleistung von Arbeitsbedingung in der Altenpflege, die es angesichts des in den kommenden Jahren exponentiell wachsenden Pflegefachkräftemangels für junge Menschen und Berufsrückkehrer attraktiv genug machen, im Altenpflegeberuf zuarbeiten. Den dem entgegenstehenden Arbeitsbedingungen und Gehältern bei vielen nicht tarifgebundenen Altenpflegeunternehmen sei staatliches Handeln gegenüber zu stellen. Hier berichtete sie über die Überlegungen der Bundesregierung zu einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags oder alternativ einer Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die Regelungen eines Tarifvertrags für allgemeinverbindlich erklären. Im Blick behalte man dabei, dass die Pflegebedürftigen nicht auf den zusätzlich entstehenden Kosten sitzen bleiben dürfen und deshalb auch die Refinanzierung der Pflege reformiert werden müsse.

In seinem Grußwort an die DDN-Mitgliederversammlung erklärte der Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) Dr. Volker Müller, dass seiner langjährigen Erfahrung nach nicht Zwang, sondern das Miteinandersprechen zu den besten Ergebnissen führe. Die UVN hatten hier bereits Gesprächsgelegenheiten für privat-gewerbliche und frei-gemeinnützige Pflegeanbieter für einen Meinungsaustausch arrangiert. Das könne noch verstärkt werden. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen hingegen seien nicht der Weg.

Als Vorstandssprecher des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. (DWiN) sprach Hans-Joachim Lenke erstmals zu den DDN-Mitgliedern. Er würdigte die in der Praxis gelebte Rollenverteilung zwischen dem DDN und dem DWiN sowie den TV DN als von den Kostenträgern akzeptierte Grundlage für Personalkosten positiv. Sodann verlieh er seiner Sorge um die wirtschaftliche Situation der DDN-Mitglieder, insbesondere der Anbieter von ambulanter Pflege Ausdruck. Seiner Ansicht nach fahren die Kostenträger hier gut etablierte Versorgungsstrukturen gegen die Wand. Die vom Sozialgesetzbuch geforderte vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kostenträgern und Leistungsanbietern seien in Niedersachsen durch eine Kultur des Misstrauens ersetzt.