16.5.2017

CJD- Mitarbeitende werden zukünftig nach den AVR.DD bezahlt

Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) bezahlt seine Mitarbeiter zukünftig nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR.DD). Die Gehälter würden innerhalb von drei Jahren auf das Niveau der Richtlinien der Diakonie angehoben, teilte das CJD am Montag in Ebersbach mit. Die Mantelbestimmungen, etwa Regelungen zu Urlaub, Überstunden und Kinderzuschlägen, gelten demnach bereits zum 1. Januar 2018. Das CJD hatte Anfang der 90er Jahre in einer wirtschaftlichen Krise alle Mitarbeitenden aus öffentlichen Tarifen und Individualvereinbarungen in eine unternehmenseigene Vergütungsordnung überführt.

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