01.2.2021

BVAP und ver.di erzielen Tarifeinigung für die Altenpflege

Arbeitgeber für faire Bezahlung und bessere Bedingungen für die Beschäftigten in der Altenpflege

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP), der auch der Diakonische Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN) angehört, hat sich mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf den endgültigen Inhalt für einen bundesweiten Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt. Damit ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einem flächendeckenden Tarifvertrag erreicht.

In ihrer digitalen Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag hat die BVAP dem Tarifergebnis zugestimmt. „Die Mitgliederzahl der BVAP wächst stetig, und die überwältigende Zustimmung unserer Unternehmen aus gemeinnützigen, privaten und öffentlichen Trägern zur Annahme der erzielten Tarifeinigung zeigt, dass die Arbeitgeber Verantwortung für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche übernehmen“, erklärt Gero Kettler, Sprecher des Vorstandes.

Der Tarifvertrag soll von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil über das Arbeitnehmerentsendegesetz auf die gesamte Altenpflege in Deutschland mit rund 1,1 Millionen Beschäftigten erstreckt werden und hierdurch allgemeinverbindlich gelten. Die Regelungen müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, deren Belegschaften bisher für niedrige Löhne und unter schlechten Bedingungen arbeiten. Um den Antrag auf Erstreckung auf die gesamte Branche stellen zu können, müssen zunächst noch die arbeitsrechtlichen Kommissionen der Kirchen zustimmen. Der Tarifvertrag soll am 1. August 2021 in Kraft treten.

Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag vor, die Mindeststundenentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten – beginnend ab dem 1. August 2021 – deutlich zu erhöhen und die Schlechterstellung der Beschäftigten in Ostdeutschland vorzeitig zu beenden. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer erhalten demnach ab dem 1. August 2021 ein Entgelt von mindestens 12,40 Euro pro Stunde, ab dem 1. Januar 2022 mindestens 13,80 Euro, ab dem 1. Januar 2023 mindestens 14,15 Euro und ab dem 1. Juni 2023 mindestens 14,40 Euro. Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung bekommen ab dem 1. August 2021 mindestens 13,10 Euro pro Stunde; ihre Mindest-stundenentgelte erhöhen sich ab 1. Januar 2022 auf 14,50 Euro, ab 1. Januar 2023 auf 15,00 Euro und ab 1. Juni 2023 auf 15,25 Euro. Die Mindeststundenentgelte für examinierte Pflegefachpersonen liegen demnach ab 1. August 2021 bei 16,10 Euro, ab 1. Januar 2022 bei 17,00 Euro, ab 1. Januar 2023 bei 18,50 Euro und ab 1. Juni 2023 bei 18,75 Euro.

Das entspricht einer Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflegemindestlohn von insgesamt 25 Prozent. Im Juni 2023 werden bei einer 39-Stunden-Woche dann mindestens folgende Monatsgehälter gezahlt: 2.440,00 Euro für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer, 2.585,00 Euro für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer mit mindestens ein-jähriger Ausbildung und 3.180 Euro für Pflegefachpersonen.

Pflegepersonen in der Altenpflege haben zudem künftig Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage pro Jahr und ein zusätzliches Urlaubsgeld von mindestens 500,00 Euro. Der Tarifvertrag regelt Mindestbedingungen in der Altenpflege; bessere Regelungen bleiben davon unberührt und sind auch weiterhin möglich.

„Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag bietet den Unternehmen klare Strukturen für Pflegesatzverhandlungen und die notwendige Planungssicherheit bei der Lohnfindung“, erklärt der DDN-Vorsitzende und BVAP-Vorstandsmitglied Rüdiger Becker. Bestehende bessere vertragliche Regelungen in den Unternehmen blieben von den Vereinbarungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags unberührt. „Die Pflege ist nicht erst seit der Corona-Pandemie systemrelevant, und ihre Bedeutung nimmt unter den sich vollziehenden demografischen Entwicklungen ständig zu“, so DDN-Vorsitzender Rüdiger Becker. Die Vertragsparteien erwarten in diesem Zusammenhang von Politik und Kostenträgern, die Ziele ihres Tarifvertrags aktiv zu unterstützen und die volle Refinanzierung seiner Leistungen zu gewährleisten, ohne dass die Eigenanteile der Bezieherinnen und Bezieher von Pflegeleistungen oder deren Angehörigen steigen.

Die Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ist ein Zusammenschluss von Pflegeanbietern und Wohlfahrtsverbänden. Das Bündnis wurde unter anderem vom Diakonischen Dienstgeberverband Niedersachsen (DDN), dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Volkssolidarität (VS) gegründet. Inzwischen schließen sich immer mehr gemeinnützige, aber auch private und öffentliche Träger an, um für gute Bedingungen in der Pflege zu sorgen und die Durchschlagskraft der gesamten Branche zu erhöhen.