05.10.2020

Bundesminister Heil und Spahn fordern Bezahlung gemäß Tarifvertrag für die Altenpflege

An diesem Wochenende forderte Bundesarbeitsminister Heil, die Kirchen sollten einem Altenpflege-Tarifvertrag nicht entgegenstehen und Bundesgesundheitsminister Spahn, dass In der Pflege mindestens nach Tarif bezahlt werden sollte.

Wie die Agentur epd berichtet, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Kirchen aufgefordert, einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege nicht entgegenzustehen. Heil sagte in der Haushaltsdebatte des Bundestags am Freitag in Berlin, es gebe die "Riesenchance" auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche. Es sei auch "eine Chance für die Kirchen, sich an diesen Tarifvertrag anzulehnen", sagte Heil.

Der Arbeitsminister versicherte, er werde nicht zögern, den im September zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP abgeschlossenen Tarifvertrag auf die gesamte Branche zu erstrecken, wenn der Antrag dazu auf seinem Schreibtisch liege. Wo es Tarifverträge gebe, seien Löhne und Gehälter in aller Regel besser, betonte Heil. Es sei ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die Tarifbindung wieder zu erhöhen.

Weil die Kirchen ein eigenes Tarifrecht haben, ist eine der Voraussetzungen für die Erstreckung des Tarifvertrags in der Altenpflege, dass die Kirchen dem Verfahren und den vereinbarten Stundenlöhnen zustimmen. Die privaten Arbeitgeber in der Altenpflege, die etwa die Hälfte der Heime und ambulanten Dienste betreiben, lehnen das gesamte Verfahren ab und drohen mit Klagen.

Auch Bundesgesundheitsminister Spahn will mehr Geld für Pflegekräfte. In einem Interview mit „Bild am Sonntag“ erklärte Spahn, er wolle Pflegeheime dazu bringen, ihre Mitarbeiter besser zu entlohnen: "In der Pflege sollte mindestens nach Tarif bezahlt werden", sagte er der Zeitung. Deshalb schlage er vor: "Um mit der Pflegeversicherung Leistungen abrechnen zu können, muss ein Pflegeheim oder ein Pflegedienst die Mitarbeiter in Zukunft nach Tarif bezahlen." Grundlage könne ein Haus- oder ein Branchentarifvertrag sein. Für Hunderttausende Pflegekräfte bedeutete dies deutlich mehr Gehalt: "Aufgrund des Fachkräftemangels sitzen die Pflegekräfte bei den Tarifverhandlungen am längeren Hebel." 2018 hätten nur 40 Prozent der Pflegeheime ihre Angestellten nach Tarif bezahlt, bei den ambulanten Pflegediensten seien es nur 26 Prozent gewesen. Spahn sagte: "Auch Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen fallen deutlich geringer aus als angemessen. Das muss sich ändern." Damit die durch gerechtere Bezahlung der Pflegekräfte steigenden Personalkosten nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen schlägt Gesundheitsminister Spahn vor, will mit einer Reform Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten und für Pflegekräfte Tariflöhne durchsetzen. “Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen”, sagte Spahn der “Bild am Sonntag”. “Das wären maximal 25 200 Euro. Zwar bleibt die Pflegeversicherung auch dann eine Teilkaskoversicherung. Aber der Eigenanteil wird berechenbar.”

Derzeit liegt der Mindestlohn in der Altenpflege bei 11,60 Euro im Westen und 11,20 Euro im Osten Deutschlands. Der Lohn nach dem Tarifvertrag zwischen Ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP soll ab seinem Inkrafttreten im Juli 2021 um ca. 10 % über dem jeweiligen Pflegemindestlohn ausfallende Gehälter garantieren. So steigt das Stunden-Entgelt in drei Schritten für Pflegefachkräfte auf 18,50 € und für Pflegehelfer*innen auf 14,15 €. Der Urlaubsanspruch erhöht sich auf 28 Tage. Außerdem ist eine jährliche Sonderzahlung vorgesehen. Der Tarifvertrag soll bis Mitte 2023 laufen.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Pflegeanbietern und Wohlfahrtsverbänden u.a. des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen (DDN),des Paritätischen Gesamtverbandes, der Volkssolidarität (VS) und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. (www.arbeitgeber-pflege.de)