15.11.2013

Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland zum kirchlichen Arbeitsrecht

Synode identifiziert mangelhafte Refinanzierung und verschärften Wettbewerb im Gesundheits- und Sozialwesen als eine wesentliche Ursache des Konflikts von Kirche, Diakonie und Gewerkschaften.

Die 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat auf ihrer 6. Tagung am 13. November 2013 anlässlich der Beschlussfassung über ein Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz – ARGG-EKD in einem Beschluss zum kirchlichen Arbeitsrecht als tiefere Ursache des Konfliktes mit den Gewerkschaften um die Arbeitsbedingungen in der Sozial- und Gesundheitsbranche die veränderten Bedingungen in diesem Bereich benannt. Durch die Einführung von Kostenpauschalen und Marktmechanismen habe sich der Wettbewerb verschärft, und ein enormer Kostendruck laste auf den Einrichtungen. Grundproblem sei die mangelhafte finanzielle Ausstattung des Sozial- und Gesundheitswesens. Gemeinsames Hauptanliegen von Kirche und Gewerkschaften müsse es daher sein, die Ursache der Konflikte um die Finanzierung im Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich anzugehen und sich gemeinsam für bessere Bedingungen einzusetzen. In dem Beschluss appelliert die EKD-Synode an alle Beteiligten, dass Kirche, Diakonie und Gewerkschaften auf dem Weg, der sozialen Arbeit mehr Anerkennung und öffentliche Wertschätzung zu verleihen, Partner sein sollten. Die Konflikte um das Arbeitsrecht müssten deshalb ausgetragen und möglichst konstruktiv geklärt werden, damit der gemeinsame Einsatz für soziale Gerechtigkeit glaubwürdig und wirksam möglich ist.

Den vollständigen Synodenbeschluss lesen Sie bitte hier.