31.5.2017

AVR DD: Klage gegen den Beschluss der Schlichtungskommission vom 3. April 2017 erhoben

Mit vom Sprecher der Dienstnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) unterzeichnetem Schriftsatz wurde beim Kirchengericht der EKD ein Antrag auf Aufhebung des Schlichtungsbeschlusses vom 3. April 2017 gestellt. Ein Verhandlungstermin ist für den 28. Juni 2017 anberaumt.

Die Ordnung der ARK DD regelt u.a. die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung bei Streitfragen über die Anwendung dieser Ordnung. Die Dienstnehmerseite rügt angebliche Verfahrensfehler. Gegen die Entscheidung des Kirchengerichts der EKD ist die Beschwerde zum Kirchengerichtshof der EKD (KGH.EKD) möglich.

Die Klage berührt die Wirksamkeit der Regelungen des Schlichtungsbeschlusses zunächst nicht. Der Schlichtungsbeschluss ist mit Veröffentlichung durch das Rundschreiben vom 10. April 2017 wirksam geworden. Das heißt, dass die durch den Schlichtungsschluss getroffenen Regelungen zumindest vorerst rechtwirksam bleiben und umzusetzen sind. Auch die Änderungen der Regelungen in §1 Absatz 5 AVR DD über die Voraussetzung der Anwendung von Öffnungsklauseln bleiben bis auf weiteres wirksam.

Über die Erfolgsaussichten der Klage kann mangels Beispielen aus der Vergangenheit und den nur sehr rudimentär vorhandenen Rechtsvorschriften allenfalls spekuliert werden. Die Dienstgeberseite in der ARK DD ist aber zuversichtlich, dass die in der Klageschrift erhobenen Vorwürfe unbegründet sind.