24.4.2014

ARK Diakonie Deutschland: KGH muss über Rechtmäßigkeit der Besetzung der Dienstnehmerseite entscheiden

Die ursprünglich für den 15. April 2014 terminierte Konstituierung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) für eine neue Amtszeit ist verschoben worden.

Der Schritt wurde erforderlich, weil gegen das Ergebnis der Entsendeversammlung der Dienstnehmerseite vom 19. März 2014 von einer der mitwirkungsbereiten Gewerkschaften bzw. Verbände Einspruch beim Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland(KGH-EKD) eingelegt worden ist. Zwischenzeitlich ist auch die am 19.03.2014 nicht gelungene Besetzung der Sitze der Region Ost auf der Dienstnehmerseite erfolgt. Da für die Region Ost im Vorfeld der Entsendeversammlung weder Gewerkschaften noch Mitarbeiterverbände ihre Beteiligungsbereitschaft bei der Geschäftsführung der ARK DD angezeigt hatten, wurden die verbleibenden drei Sitze durch die mitwirkungsbereiten Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen bzw. die Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der Region Ost benannt. Die ARK DD bleibt in ihrer bisherigen Besetzung bis zur Neukonstituierung mit den neuen, bzw. wieder entsandten Mitgliedern im Amt. Der Fachausschuss der Dienstnehmerseite hat auf seiner Sitzung in der vergangenen Woche eine zügige Sitzungsterminierung zur Verhandlung über die Erhöhung der Mitarbeiterentgelte in den AVR DD gefordert. Die Geschäftsführung der ARK DD wird voraussichtlich zu einer Kommissionssitzung im Mai einladen. Die Dienstnehmervertreter hatten bereits ihre Forderung bekannt gegeben, nämlich Entgelterhöhung um 4,9 v.H. ab Juni 2014 und Verkürzung der Verweildauer in der Basisstufe und der Erfahrungsstufe 1 auf 24 Monate. Bei den Zuschlägen und Zulagen werden entsprechende Erhöhungen gefordert, ferner wird die besondere Honorierung beim sogenannten „Rufen aus dem Frei“ in Höhe von 30 € zusätzlich zur regulären Vergütung gefordert. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Vermögenswirksamen Leistungen auf 25 €, bzw. 50 € bei Zuführung in eine Alters- oder Hinterbliebenenversorgung verlangt. Die letzte Entgelterhöhung war erst jüngst mit Wirkung zum 01. März 2014 in Kraft getreten.