17.2.2017

ARK DD am 14.02.2017 zum fünften Mal hintereinander nicht beschlussfähig

Auf der Tagesordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) am 14. Februar standen u.a. Änderungsbedarfe in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD), die sich aus unterschiedlichen Gesetzesänderungen ergeben sowie die anstehende Novellierung der Ordnung der ARK DD. Ein inhaltlicher Austausch zu diesen Punkten war nicht möglich, da die Dienstnehmerseite erneut nicht zu einer Sitzung der ARK DD erschienen ist. Mittlerweile gab es seit Juni 2016 keine Sitzung der ARK DD mehr, in der Beschlüsse gefällt werden konnten, weil die Dienstnehmervertreter an allen fünf Sitzungen nicht teilnahmen. In der Sitzung wurde gemäß Kirchengesetz und Ordnung der ARK in zulässiger Weise allein mit den Stimmen der Dienstgeberseite der am 12.01.2017 gefasste Beschluss der ARK DD zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens aufgrund erneuter Beschlussunfähigkeit wiederum allein mit den Stimmen der Dienstgeberseite bestätigt.

Der kirchliche Gesetzgeber möchte Stillstand in der ARK DD verhindern. Deswegen sieht er die Schlichtung wegen Beschlussunfähigkeit vor. Der überparteiliche Schlichter, der vom Präsidenten des Kirchengerichtshofs der EKD eingesetzt wurde, wird nach dem Votum der Dienstgebervertreter in der ARK DD eine Sitzung des Schlichtungsausschusses einberufen. Der Schlichtungsausschuss setzt sich – wie auch bei regulären Schlichtungsverfahren – aus den drei benannten Mitgliedern der Dienstnehmervertreter und der Dienstgebervertreter sowie dem Schlichter zusammen. Die Schlichtung wegen Beschlussunfähigkeit ist einstufig angelegt, d.h. die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind bindend. Beschlüsse müssen immer mit einer Mehrheit der Mitglieder des Schlichtungsausschusses getroffen werden – die Stimme des Schlichters kann deswegen ausschlaggebend sein.

Die Kernpunkte der nun im Schlichtungsverfahren zu bescheidenden Anträge sind:

Die Dienstgeberseite der ARK DD erläuetert Ihre Positionen auf der Homepage der Dienstgeberseite. Die Dienstnehmerseite der ARK DD stellt Ihre Positionen auf der Homepage der Dienstnehmerseite dar. Nach ihren Angaben dort plant sie, die Dienstgeber für ein Gespräch zu gewinnen, um auszuloten, ob eine Zusammenarbeit in Zukunft möglich werden kann.