13.1.2017

ARK DD am 12.01.2017 erneut nicht beschlussfähig

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) war in der gestrigen Sitzung nach ordentlicher Einladung nicht beschlussfähig, da die Dienstnehmervertreter zum vierten Mal in Folge seit Juni 2016 nicht zur Sitzung erschienen sind. Deshalb konnten Beschlüsse erneut nicht gefasst werden. In der vorangegangenen Sondierung war es nicht zu einer Verständigung über ein Gesamtpaket gekommen. Nach anschließender intensiver Diskussion im Fachausschuss auf Dienstgeberseite wurde ein weiter verbessertes und trotz Zeitknappheit beschlussreifes Angebot vorgelegt.

Auch dieser Einigungsversuch wurde von einer Sondierungsgruppe der Dienstnehmerseite als unzureichend abgelehnt Die Dienstnehmervertreter erklärten die Gespräche für beendet und blieben anschließend der ARK-Sitzung fern, die nach kurzer Zeit wegen Beschlussunfähigkeit beendet wurde. Die letzte beschlussfähige Sitzung hatte Anfang Juni 2016 stattgefunden; in dieser Sitzung wurde u.a. auf Antrag der Dienstgeberseite einstimmig die Entgelterhöhung um 2,6 Prozent beschlossen.

Die Dienstgeberseite hält weiter eine zeitnahe Vereinbarung im Paket (lineare Entgelterhöhungen in 2017, Wiedereinführung einer Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung, redaktionelle Klarstellung zur verlässlichen Anwendbarkeit der Öffnungsklauseln) für notwendig und ist bereit, die erforderliche Verständigung am Verhandlungstisch auch im vorgesehenen Schlichtungsverfahren zu suchen. Im in der Ordnung geregelten und nun eingeleiteten Schlichtungsverfahren könnten die Hürden für die angebotenen Vergütungserhöhungen überwunden werden.

Die Kernpunkte des erweiterten Dienstgeberangebots vom 12.01.2017: