23.11.2016

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland erneut beschlussunfähig

Zum dritten Mal in Folge waren die Dienstnehmervertreter zu einer ordnungsgemäß geladenen Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) am 22. November 2016 nicht erschienen. Die ARK DD war mit dieser Sitzung bereits zum dritten Mal beschlussunfähig. Die Ordnung der ARK DD ermöglicht es, dass der Schlichtungsausschuss über Anträge entscheiden kann, die wegen zweimaliger Beschlussunfähigkeit der ARK DD nicht beraten werden konnte. Verweigert die Dienstnehmerseite die Mitwirkung an der Schlichtung kann der Schlichtungsausschuss die Voraussetzungen schaffen, unter denen Beschlüsse allein mit den Stimmen der Dienstgebervertreter und des Schlichtungsausschussvorsitzenden gefasst werden können. Die Dienstgebeseite hat aber bisher keine Entscheidung darüber getroffen, ob sie diesen Weg überhaupt beschreiten will.

Im Vorfeld der Sitzung am 22. November 2016 waren mögliche Kompromisslinien zwischen den Positionen beider Seiten im Rahmen einer Sondierungsgruppe erörtert worden. Im Vordergrund standen dabei die Themen „Öffnungsklauseln" und „Eigenbeteiligung an den Beiträgen zur zusätzlichen Altersversorgung".

Die nächste reguläre Sitzung der ARK DD findet am 14. I 15. Februar 2017 statt. Nach der Ordnung der ARK DD ist auf Antrag eines Drittels der Mitglieder der ARK DD die frühere Anberaumung weiterer Sitzungen möglich.