30.8.2022

Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland beschließt Corona-Prämie für 2022 und Entgelterhöhungen

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat in ihrer Sitzung vom 29.08.2022 Beschlüsse zur weiteren Entgeltentwicklung der unmittelbar nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergüteten nichtärztlichen Mitarbeitenden und für Ärzte gefasst. Vollzeitbeschäftigte nichtärztliche Mitarbeitende erhalten eine Corona-Prämie, die je nach Entgelt-gruppe bis zu 300 € beträgt. Gesetzlich geregelte Pflege-Boni sowie auf Basis betrieblicher Regelungen freiwillig gezahlte Prämien werden angerechnet. Zum 1. Januar 2023 steigen die Tabellenentgelte um 5,2 v.H., mindestens um 175 €. Zudem erhalten Mitarbeitende in der EG 7 und EG 8 eine monatliche Zulage in Höhe von 100 €, wenn sie Tätigkeiten in der Pflege im Krankenhaus, in der Altenpflege oder Tätigkeiten in der Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe Bereich Wohnen ausüben. Zudem wurden Änderungen im Eingruppierungskatalog vorgenommen und die Entgelt-umwandlung für Fahrräder wird im Rahmen einer Dienstvereinbarung ermöglicht.

Für ärztliche Mitarbeitende wurde ein gesonderter Beschluss gefasst. Er umfasst insbesondere eine lineare Erhöhung um 4,1 % rückwirkend ab 1. Januar 2022 sowie die Zahlung einer Corona-Prämie im Jahr 2022. In einem gesonderten Beschluss wurden auch die Entgelte der ärztlichen Mitarbeitenden (Anlage 8a AVR DD) erhöht. Die Beschlüsse werden mit Veröffentlichung des Rundschreibens durch die Geschäftsstelle der ARK DD wirksam.

Zuletzt hatte die ARK DD im November 2021 für nichtärztliche Mitarbeitenden u.a. die Erhöhung der Tabellenwerte zum 1. Januar 2022 sowie die Zahlung einer Corona-Prämie beschlossen. Für Ärzte war zuletzt im Juli 2019 u.a. eine Erhöhung der Tabellenwerte zum 1. Januar 2021 beschlossen worden.

Einzelheiten, insbesonder die neuen Entgelttabellen finden Sie hier